Sachverhalt:
Das Amt für
regionale Landesentwicklung Lüneburg hat mit Datum vom 26. Oktober 2022 für die
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ den Förderbescheid
erlassen. Aus dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Stadt- und Ortskerne“ ist die Stadt Dannenberg in das Förderprogramm,
Programmjahr 2022 aufgenommen worden.
Die Fördermittel
können laut Bescheid für städtebaulicher Maßnahmen, wie z.B.
- bauliche
Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt-
und Ortskernen, die Anpassung der Gebiete an den innerstädtischen
Strukturwandel, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen
Leerstand, bedroht oder betroffen sind sowie die Sicherung der
Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
- Modernisierung
und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder
sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlersicher oder
städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhalt des
historischen Stadtbildes,
- Erhalt
und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze,
Grünräume)
eingesetzt werden.
Nicht-investive
Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung und
Begleitung dienen.
In dem Programmaufnahmebescheid
ist festgelegt, dass die Förderdauer 15 Jahre begrenzt ist und es wird eine
Übersichtskarte mit einem Vorschlag für die endgültige Abgrenzung des
Erneuerungsgebietes und der Angabe der Hektargröße alsbald gefordert. Im
Hinblick auf die Finanzschwäche der Kommune erfolgt für das Programmjahr 2022
eine Reduzierung des Eigenanteils auf 10 vom Hundert der Nettokosten. Damit
ergibt sich folgende Finanzierung:
Kostenrahmen
1.402.223,00 €
Einnahmen 0,00 €
Mittel der
Gemeinde 140.223,00 €
Fördermittel des
Landes 1.262.000,00 €.
Maßgebend für die
Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die vorliegende
Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht.
Um dem Verfahren
gerecht zu werden, sind folgende Schritte unabdingbar:
a) Es ist der
Bewilligungsantrag bei der NBank zu stellen.
b) Eine finale
Abstimmung der Fördergebietsabgrenzung sowie die Vorbereitung und Festlegung
des
Sanierungsgebietes einschließlich des
Satzungsbeschlusses muss erfolgen.
Erforderlich ist des Weiteren die Ausschreibung der Sanierungsträgerleistung..
Beschlussvorschlag:
a) Der Antrag auf
Bewilligung von Städtebaufördermitteln wird gestellt.
b) Ein Vorschlag
für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der
Hektargröße wird vorbereitet.
c) Die Stadt
Dannenberg (Elbe) erarbeitet die Auswahl eines Sanierungsträgers im Rahmen
eines Ausschreibungsverfahrens.
d) Die Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wird vorbereitet.