Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsherrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen und Information über die Nachfolge
Vorlage
40/0497/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische Partei (FDP), auf Herrn Sebastian Kerbs über.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.