Sachverhalt:
Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt,
dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch
Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten
Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme
erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie
entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite
Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische
Partei (FDP), auf Herrn Sebastian Kerbs über.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. v. d.
Bussche-Haddenhausen seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.