Sachverhalt:
Hinsichtlich des
Sachverhaltes und der Anlagen wird auf die Vorlage 30/0308/2022 gewiesen.
Nach Beratung in
den Sitzungen BMUKE/XI/02 und VAD/XI/07 ist bei der Erarbeitung des
städtebaulichen Vertrages zwischen Allfein Feinkost und der Stadt Dannenberg
(Elbe) aufgefallen, dass einige Verweise auf Anhänge falsch und die Darstellung
der Kompensationsfläche in Kap. 8.2 des Umweltberichtes unverständlich sind.
Außerdem wurde die
Begründung aufgrund der Liegenschaftskarte aus 2020 erarbeitet, zwischenzeitlich
wurden die zum Betriebsgelände zugehörigen Flurstücke allerdings
verschiedentlich vereinigt und haben neue Flurstücksbezeichnungen erhalten.
Somit würde eine spätere Nachvollziehbarkeit des Bebauungsplanes erheblich
erschwert.
Daher ist eine redaktionelle
Änderung der Begründung inkl. Umweltbericht sinnvoll.
Folgende Änderungen
sollten auch nach den o.g. erfolgten Beratungen noch erfolgen:
Begründung, siehe
Anlage IV, Teil 1 zur Vorlage 30/0308/2022:
-
Stand
der Begründung wird geändert auf: Stand August 2022, redaktionell angepasst
Oktober 2022
-
Kap.
1.2. „Untersuchungen“: der Stand des Umweltberichtes wird geändert auf: Stand
März 2022, redaktionell angepasst Oktober 2022
-
Kap.
1.3 „Lage und Bestand des Plangebietes“: Hier sollen die Liegenschaftskarten
aus 2020 und 2022 eingefügt werden mit dem Hinweis, dass die Begründung auf
Grundlage der Liegenschaftskarte aus 2020 ausgearbeitet worden ist.
Umweltbericht,
siehe Anlage IV, Teil 1 zur Vorlage 30/0308/2022:
-
Stand
des Umweltberichtes wird geändert auf: Stand März 2022, redaktionell angepasst
Oktober 2022
-
Redaktionelle
Änderung der Anhangbezeichnungen in Kap. 3.2. und 3.3
-
Anhang
4 wird dahingehend verändert, dass die Schraffur für die der 11. Änderung
zugeordneten Kompensationsmaßnahmen entfernt wurde, da diese bereits in Abb. 11
auf S. 42 des Umweltberichtes dargestellt ist. Außerdem wird die Benennung des
Anhanges 4 geändert in: „Maßnahmenkonzept im Teilgebiet 2“
-
Kap
8.2 „Maßnahmen zur Kompensation von erheblichen, nachteiligen
Umweltauswirkungen“, S. 41 f. werden die folgenden Absätze inkl. Abb. 11
redaktionell wie folgt angepasst:
„Eine
zeichnerische Darstellung der insgesamt umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen
enthält der Anhang 4. Auf der Abbildung 11 ist die Kompensationsmaßnahme
dargestellt, die der 11. Änderung zugeordnet werden soll.
Die Pflanzungen
der Strauchhecke und der Einzelbaume im Teilgebiet 2 sollen auf einer
Gesamtfläche von 1 700 m2 auf dem Flurstuck 43/7 umgesetzt werden. Zur
Kompensation der nicht in sinnvoller Weise im Teilgebiet 1 umsetzbaren
Gehölzpflanzungen, werden ausschließlich die Pflanzungen der Strauchhecke und
der Einzelbaume auf dieser Fläche angerechnet und zugeordnet. Der Saumstreifen,
welcher der Strauchhecke vorgelagert entwickelt werden soll, ist nicht Bestandteil
der Kompensationsmaßnahmen, die der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Breeser
Weg“ zugeordnet werden.“
Abbildung 11: Darstellung der geplanten
Kompensationsmaßnahmen im Teilgebiet 2 sowie Kennzeichnung der Maßnahmen,
welche der 11. Änderung des Bebauungsplanes zugeordnet
werden sollen
Da es sich um redaktionelle Änderungen der Begründung inkl. Umweltbericht handelt, ist eine erneute Beteiligung im Verfahren nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. §
4a Abs. 3 abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung
und Erholungszentrum I 3. Änderung“ m.ö.B. wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung mit den im Sachverhalt genannten Änderungen
zum Bebauungsplan beschlossen.