Sachverhalt:
Das Flurstück 99/3,
Flur 1, Gemarkung Breselenz mit einer Fläche von etwa 8.000m² liegt derzeit im
Außenbereich und stellt sich als Wiese dar. Der Flächennutzungsplan stellt die
Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Der Eigentümer möchte
dort ein Einfamilienhaus als Alterswohnsitz zur eigenen Nutzung bauen, was
derzeit nicht zulässig ist.
Der Eigentümer des
Flurstückes 99/3, Flur 1, Gemarkung Breselenz hat daher den Antrag gestellt,
für das Grundstück bzw. ein Teilstück Bauleitplanung zu betreiben.
Die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist
voraussichtlich gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren möglich, wenn der
Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 gefasst worden ist.
Bei der Entscheidung
über einen Aufstellungsbeschluss ist folgendes zu beachten:
- Das Grundstück befindet sich am Rand der
Ortslage und ist nicht integriert
- Mit der Bauleitplanung würde lediglich ein
einzelnes Einfamilienhaus ermöglicht werden
- Im Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes
ist ein Flächenkontingent für die Gemeinde Jameln von 7600m² für die nächsten 5
Jahre vorgegeben. Die ggfs. durch den vorliegenden Antrag erfolgte Ausweisung
von Wohnbauland würde auf das Kontingent angerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung