Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2021 wurde mit den erforderlichen Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) am
16.09.2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde in der Zeit vom 19.09. bis
29.09.2022 durchgeführt.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gemäß
§ 156 Abs. 1 NKomVG, dass
Ø der Haushaltsplan und die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
Ø bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den
Ein- und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
Ø sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen
enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-
und Finanzlage darstellt.
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde wurden seitens des RPAs, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als geordnet bezeichnet.
Unter Ziffer 4 gibt
das RPA auf der Seite 11 des Schlussberichtes folgenden Hinweis, Empfehlung und
Prüfungsbemerkung ab:
4.1 Veröffentlichung der Haushaltssatzung
Die
Haushaltssatzung 2021 ist gemäß § 11 NKomVG in Verbindung mit § 7 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Damnatz in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zu verkünden.
Das ist in diesem Fall nicht erfolgt und wurde somit wurde die Haushaltssatzung
nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben.
Nach geführtem
Austausch mit dem RPA und der Kommunalaufsicht des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ist die schwebende Unwirksamkeit der Haushaltswirtschaft 2021
durch das Verstreichen des Haushalts-jahres nicht mehr heilbar bzw. bleibt
faktisch folgenlos.
Das Gesamtergebnis
schloss mit einem Fehlbetrag in Höhe von -16.278,53 €, welches ausschließlich
aus dem ordentlichen Ergebnis resultiert, ab. Besagtes Defizit kann problemlos
aus vorhandenen Überschussrücklagen des ordentlichen Ergebnisses (193.674,58 €
per 31.12.2021) gedeckt werden. Mangels erzielter Überschüsse findet eine
Zuführung in die Ergebnisrücklagen nicht statt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von -16.278,53 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen aus dem
ordentlichen Ergebnis gedeckt.