Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2021 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0399/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2021 wurde mit den erforderlichen Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 16.09.2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde in der Zeit vom 19.09. bis 29.09.2022 durchgeführt.

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Ein- und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde wurden seitens des RPAs, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet bezeichnet.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Schlussberichtes folgenden Hinweis, Empfehlung und Prüfungsbemerkung ab:

 

4.1 Veröffentlichung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung 2021 ist gemäß § 11 NKomVG in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Damnatz in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zu verkünden. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt und wurde somit wurde die Haushaltssatzung nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben.

 

Nach geführtem Austausch mit dem RPA und der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist die schwebende Unwirksamkeit der Haushaltswirtschaft 2021 durch das Verstreichen des Haushalts-jahres nicht mehr heilbar bzw. bleibt faktisch folgenlos.

 

Das Gesamtergebnis schloss mit einem Fehlbetrag in Höhe von -16.278,53 €, welches ausschließlich aus dem ordentlichen Ergebnis resultiert, ab. Besagtes Defizit kann problemlos aus vorhandenen Überschussrücklagen des ordentlichen Ergebnisses (193.674,58 € per 31.12.2021) gedeckt werden. Mangels erzielter Überschüsse findet eine Zuführung in die Ergebnisrücklagen nicht statt.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -16.278,53 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen aus dem ordentlichen Ergebnis gedeckt.