Sachverhalt:
Mit Datum vom 29.09.2022 hat die SOLI Fraktion im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue den anliegenden „Antrag“ gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die
Umbesetzung eines Ausschusses muss durch die Fraktionen nicht beantragt
werden. Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG (siehe unten) können Fraktionen
von ihnen benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen
und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat muss die Umbesetzung des
jeweiligen Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 2 NKomVG in Verbindung
mit § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss feststellen.
Eine
Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich
hier um einen innerorganisatorischen Akt handelt.
Die
Ausschüsse sind umbesetzt, sobald der Feststellungsbeschluss durch den Rat
gefasst ist. Bis dahin gelten die jeweiligen Vertretungsregelungen, so dass die
Ausschüsse bis zu diesem Zeitpunkt handlungsfähig sind.
§ 71 Abs. 9 NKomVG
(9) 1Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit
aufgelöst und neu gebildet werden. 2Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn
seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt
wird. 3Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder
1. aus einem
Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder
2. durch
andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des
Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft
im Ausschuss verzichtet;
Absatz 5 gilt entsprechend. 4Die Sätze 2 und 3 gelten für
die Besetzung der in Absatz 6 genannten Stellen entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
ü
Ausschusses für Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
ü
Ausschusses für Schulen und Sportstätten
der Samtgemeinde Elbtalaue
ü Betriebsausschusses
Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
wird gem. der
Benennungen der SOLI-Fraktion festgestellt.