Betreff
Übernahme der Mannschaftstransportwagen
Vorlage
40/0396/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Übernahme der Mannschaftstransportwagen (MTW) von Fördervereinen

Begründung:

Vor Erstellung des Feuerwehrbedarfsplan wurden im Brandschutzkonzept der Feuerwehr

Elbtalaue im Jahr 2016, durch Beschluss der SG Elbtalaue, zusätzliche MTW für den Transport in

den Kinder- und Jugendfeuerwehren aufgenommen. Diese Fahrzeuge wurden in den vergangen

Jahren entsprechend im gebrauchten Zustand beschafft und sind in den Ortsfeuerwehren Gülden,

Groß Heide, Gusborn, Karwitz, Langendorf, Metzingen, Schaafhausen und Schutschur stationiert.

In den Ortsfeuerwehren Hitzacker, Damnatz, Dannenberg, Jameln und Mützingen wurden bereits

vor diesem Beschluss MTW zum Transport von Kindern und Jugendlichen von vorhandenen

Feuerwehr-Fördervereinen zur Verfügung gestellt.

In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass auch die durch Fördervereine angeschafften

MTW's ausschließlich zum Transport im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren eingesetzt

werden. Außerdem sind die MTW's auch bei Großschadenslagen als Führungsfahrzeuge bei den

bestehenden Einsatzzügen der Samtgemeinde Elbtalaue eingesetzt worden und haben sich bei

den Einsätzen bewahrt. Für Logistikfahrten und für den Transport von Einsatzkräften werden die

MTW's bei fast allen Einsätzen ebenfalls benötigt und eingesetzt. Es kann den Ortsfeuerwehren

nicht zugemutet werden, dass sie auch in Zukunft die Finanzierung und Unterhaltung von

Fahrzeugen übernehmen, die sowieso für die originären Aufgaben der Feuerwehr und für die

Nachwuchsarbeit eingesetzt werden. In Hinblick auf die zukünftige Förderung der

Nachwuchsgewinnung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren ist es unabdingbar, auf weitere

Transportmittel zurückgreifen zu können. Auch die Attraktivität, um weitere Betreuerinnen und

Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit gewinnen zu können, wird dadurch zusätzlich gesteigert.

Gerade bei den Stützpunktfeuerwehren sind die Fahrzeuge nur noch mit dem Führerschein der

Klasse C (LKW) zu fahren. Zusätzlich besteht hier die Einschränkung, dass Kinder aus den

Kinderfeuerwehren nicht in LKW-Einsatzfahrzeugen transportiert werden dürfen. Auch der im Jahr

2018 durch die SG Elbtalaue beschlossene Feuerwehrbedarfsplan empfiehlt unter Punkt 6.5

Jugend- und Kinderfeuerwehren: „Auch die Vorhaltung von Mannschaftstransportfahrzeugen für

die Jugendarbeit ist durch die Samtgemeinde Elbtalaue sicherzustellen. Diese Fahrzeuge

entlasten die teuren Feuerwehrfahrzeuge und machen die Kinder- und Jugendarbeit für die

Betreuer/innen durchführbar.“

Andreas Meyer

Gemeindebrandmeister

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fördervereine werden die Mannschaftstransportfahrzeuge von den Fördervereinen übernommen.