Sachverhalt:
Übernahme der Mannschaftstransportwagen (MTW) von Fördervereinen
Begründung:
Vor
Erstellung des Feuerwehrbedarfsplan wurden im Brandschutzkonzept der Feuerwehr
Elbtalaue
im Jahr 2016, durch Beschluss der SG Elbtalaue, zusätzliche MTW für den Transport
in
den
Kinder- und Jugendfeuerwehren aufgenommen. Diese Fahrzeuge wurden in den
vergangen
Jahren
entsprechend im gebrauchten Zustand beschafft und sind in den Ortsfeuerwehren
Gülden,
Groß
Heide, Gusborn, Karwitz, Langendorf, Metzingen, Schaafhausen und Schutschur
stationiert.
In
den Ortsfeuerwehren Hitzacker, Damnatz, Dannenberg, Jameln und Mützingen wurden
bereits
vor
diesem Beschluss MTW zum Transport von Kindern und Jugendlichen von vorhandenen
Feuerwehr-Fördervereinen
zur Verfügung gestellt.
In
der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass auch die durch Fördervereine
angeschafften
MTW's
ausschließlich zum Transport im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren
eingesetzt
werden.
Außerdem sind die MTW's auch bei Großschadenslagen als Führungsfahrzeuge bei
den
bestehenden
Einsatzzügen der Samtgemeinde Elbtalaue eingesetzt worden und haben sich bei
den
Einsätzen bewahrt. Für Logistikfahrten und für den Transport von Einsatzkräften
werden die
MTW's
bei fast allen Einsätzen ebenfalls benötigt und eingesetzt. Es kann den
Ortsfeuerwehren
nicht
zugemutet werden, dass sie auch in Zukunft die Finanzierung und Unterhaltung
von
Fahrzeugen
übernehmen, die sowieso für die originären Aufgaben der Feuerwehr und für die
Nachwuchsarbeit
eingesetzt werden. In Hinblick auf die zukünftige Förderung der
Nachwuchsgewinnung
für die Kinder- und Jugendfeuerwehren ist es unabdingbar, auf weitere
Transportmittel
zurückgreifen zu können. Auch die Attraktivität, um weitere Betreuerinnen und
Betreuer
für die Kinder- und Jugendarbeit gewinnen zu können, wird dadurch zusätzlich
gesteigert.
Gerade
bei den Stützpunktfeuerwehren sind die Fahrzeuge nur noch mit dem Führerschein
der
Klasse
C (LKW) zu fahren. Zusätzlich besteht hier die Einschränkung, dass Kinder aus
den
Kinderfeuerwehren
nicht in LKW-Einsatzfahrzeugen transportiert werden dürfen. Auch der im Jahr
2018
durch die SG Elbtalaue beschlossene Feuerwehrbedarfsplan empfiehlt unter Punkt
6.5
Jugend-
und Kinderfeuerwehren: „Auch die Vorhaltung von Mannschaftstransportfahrzeugen
für
die
Jugendarbeit ist durch die Samtgemeinde Elbtalaue sicherzustellen. Diese
Fahrzeuge
entlasten
die teuren Feuerwehrfahrzeuge und machen die Kinder- und Jugendarbeit für die
Betreuer/innen
durchführbar.“
Andreas
Meyer
Gemeindebrandmeister
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der
Zustimmung durch die Fördervereine werden die Mannschaftstransportfahrzeuge von
den Fördervereinen übernommen.