Betreff
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsgebührensatzung)
Vorlage
08/0389/2022
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2023
werden mehrere Einnahmen der Samtgemeinde Elbtalaue und des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue umsatzsteuerpflichtig.
Bei den
Grabstättengebühren (§ 3) und den Bestattungsgebühren (§ 5) ist bei den
anonymen Urnenreihengräbern in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue der entsprechende Hinweis aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die 8. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.