Betreff
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsgebührensatzung)
Vorlage
08/0389/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ab dem 01.01.2023 werden mehrere Einnahmen der Samtgemeinde Elbtalaue und des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue umsatzsteuerpflichtig.

Bei den Grabstättengebühren (§ 3) und den Bestattungsgebühren (§ 5) ist bei den anonymen Urnenreihengräbern in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue der entsprechende Hinweis aufzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.