Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2021 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Bürgermeisterin c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0361/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2021 wurde mit den erforderlichen Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 05.09.2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde in der Zeit vom 05.09. bis 07.09.2022 durchgeführt.

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Ein- und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde wurden seitens des RPAs, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet bezeichnet.

Der Schlussbericht enthält keine künftig umzusetzenden und zu beachtenden Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen. Demzufolge ist eine Stellungnahme entbehrlich.

 

Die Jahresrechnung schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -11.905,10 € ab. Besagter Fehlbetrag kann durch vorhandene Ergebnisrücklagen aus dem außerordentlichen Ergebnis komplett gedeckt werden. Der Jahresüberschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Nach der erfolgten Zuführung des erzielten Überschusses aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.286,31 € wird sich der Bestand der Ergebnisrücklage sodann auf 19.453,65 € erhöhen.


Beschlussvorschlag:

a)       Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.

b)      Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.286,31 € wird der Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.