Betreff
Hort in der Grundschule Neu Darchau
Vorlage
14/0333/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Kindertagesstätte Neu Darchau ist für das Betreuungsjahr 2022/2023 ein Mehrbedarf an Plätzen für den Elementarbereich angemeldet. Zudem ist für ein Kind ein I-Status zuerkannt worden, was die Einrichtung einer Einzelintegration erforderlich macht. Anderenfalls hätte dieses Kind die Einrichtung verlassen müssen. In der Integrationsgruppe sinkt die Zahl der aufzunehmenden Kinder von 25 auf 20.

 

Mit der Erweiterung um eine halbe Elementargruppe kann diese Reduzierung aufgefangen werden und auch allen Platzsuchenden eine Betreuung angeboten werden.

Knackpunkt ist der fehlende Raum in der Kita, sodass der Auszug der halben Hortgruppe in einen Raum der Grundschule in einer Besprechung zwischen Träger, Landkreis und Samtgemeinde als Lösung des Problems gesehen wird. Die Schulleitung Frau Schulze hat am Besichtigungstermin teilgenommen und kann sich einen Umzug vorstellen.

 

Aufgrund der geringen Schülerzahl an der Grundschule ist der Klassenraum mit Zugang zur Mensa geeignet. Am Vormittag kann der Raum durch die Schule für Fördermaßnahmen genutzt werden, ab Mittag ist der Raum nur noch für den Hort verfügbar.

In einem weiteren Gespräch vor Ort wurde mit allen Beteiligten über die Wunschausstattung des Raumes gesprochen. An der Mobiliarbeschaffung wird sich die Samtgemeinde beteiligen, es werden 2 Tische und 12 Stühle angeschafft, die am Vormittag durch die Schule und am Nachmittag durch die Hortkinder genutzt werden. Weiterer Ausstattungsbedarf sowie das Streichen und Verspachteln von Wänden trägt der Landkreis (und anteilig die Samtgemeinde) durch die Übernahme des Betriebskostendefizits der Kindertagessstätte.

 

Vor dem Hintergrund des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung und der positiven Entwicklung an der Grundschule Prisser nach Einrichtung der Hortbetreuung erscheint dies für den Standort Neu Darchau eine gute Option zu sein, um diesen langfristig zu stützen und zu sichern.

 

Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule bedarf eines Konzeptes, welches noch zu erarbeiten ist. Hierin sollten sich beide Institutionen wiederfinden und gemeinsam zum Wohl der Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsprogramm entwickeln.

 

Eine Vereinbarung zur Nutzung der Räumlichkeiten (auch Sanitär, Küche, Außenanlage) ist zunächst nur für 2 Jahre abzuschließen, um zahlenmäßige Entwicklungen sowohl in den Schülerzahlen als auch bei den Hortkindern abzuwarten.

Bei steigenden Zahlen ist über eine künftige Unterbringung der kleinen Hortgruppe zu beraten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule und deren Finanzierung wird dann – hoffentlich- seitens des Landes geklärt sein.

 

 

Die Kosten für Reinigung, Hausmeistertätigkeiten und Betriebskosten sind vom Kita-Träger zu übernehmen, die Hortgruppe gilt dann als Außenstelle der Kita Neu Darchau.


Beschlussvorschlag:

Die kleine Hortgruppe der Kindertagesstätte des Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. zieht als Außengruppe in die Grundschule Neu Darchau. Die Überlassung von Räumlichkeiten wird per Vereinbarung geregelt und gilt zunächst für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.