Sachverhalt:
In der
Kindertagesstätte Neu Darchau ist für das Betreuungsjahr 2022/2023 ein
Mehrbedarf an Plätzen für den Elementarbereich angemeldet. Zudem ist für ein
Kind ein I-Status zuerkannt worden, was die Einrichtung einer Einzelintegration
erforderlich macht. Anderenfalls hätte dieses Kind die Einrichtung verlassen
müssen. In der Integrationsgruppe sinkt die Zahl der aufzunehmenden Kinder von
25 auf 20.
Mit der Erweiterung
um eine halbe Elementargruppe kann diese Reduzierung aufgefangen werden und
auch allen Platzsuchenden eine Betreuung angeboten werden.
Knackpunkt ist der
fehlende Raum in der Kita, sodass der Auszug der halben Hortgruppe in einen
Raum der Grundschule in einer Besprechung zwischen Träger, Landkreis und
Samtgemeinde als Lösung des Problems gesehen wird. Die Schulleitung Frau
Schulze hat am Besichtigungstermin teilgenommen und kann sich einen Umzug
vorstellen.
Aufgrund der
geringen Schülerzahl an der Grundschule ist der Klassenraum mit Zugang zur
Mensa geeignet. Am Vormittag kann der Raum durch die Schule für Fördermaßnahmen
genutzt werden, ab Mittag ist der Raum nur noch für den Hort verfügbar.
In einem weiteren
Gespräch vor Ort wurde mit allen Beteiligten über die Wunschausstattung des
Raumes gesprochen. An der Mobiliarbeschaffung wird sich die Samtgemeinde
beteiligen, es werden 2 Tische und 12 Stühle angeschafft, die am Vormittag
durch die Schule und am Nachmittag durch die Hortkinder genutzt werden.
Weiterer Ausstattungsbedarf sowie das Streichen und Verspachteln von Wänden
trägt der Landkreis (und anteilig die Samtgemeinde) durch die Übernahme des
Betriebskostendefizits der Kindertagessstätte.
Vor dem Hintergrund
des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung und der positiven Entwicklung an der
Grundschule Prisser nach Einrichtung der Hortbetreuung erscheint dies für den
Standort Neu Darchau eine gute Option zu sein, um diesen langfristig zu stützen
und zu sichern.
Die Zusammenarbeit
von Kindertagesstätte und Grundschule bedarf eines Konzeptes, welches noch zu
erarbeiten ist. Hierin sollten sich beide Institutionen wiederfinden und
gemeinsam zum Wohl der Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsprogramm
entwickeln.
Eine Vereinbarung
zur Nutzung der Räumlichkeiten (auch Sanitär, Küche, Außenanlage) ist zunächst
nur für 2 Jahre abzuschließen, um zahlenmäßige Entwicklungen sowohl in den
Schülerzahlen als auch bei den Hortkindern abzuwarten.
Bei steigenden
Zahlen ist über eine künftige Unterbringung der kleinen Hortgruppe zu beraten.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule und deren Finanzierung
wird dann – hoffentlich- seitens des Landes geklärt sein.
Die Kosten für Reinigung, Hausmeistertätigkeiten und Betriebskosten sind vom Kita-Träger zu übernehmen, die Hortgruppe gilt dann als Außenstelle der Kita Neu Darchau.
Beschlussvorschlag:
Die kleine
Hortgruppe der Kindertagesstätte des Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. zieht
als Außengruppe in die Grundschule Neu Darchau. Die Überlassung von
Räumlichkeiten wird per Vereinbarung geregelt und gilt zunächst für die Schuljahre
2022/2023 und 2023/2024.