Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 26.05.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe)
fortzuschreiben.
Anlass der
Änderungen ist die Erweiterung der Produktion im Unternehmen Allfein. Die
Anlage wird mit der geplanten Produktionserweiterung genehmigungsbedürftig gem.
Nr. 7.34.1GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Sie unterliegt damit der
Industrie-Emissionsrichtlinie und stellt künftig eine IED-Anlage (Anlage nach
Industrieemissionsrichtlinie) dar.
Im
Flächennutzungsplan soll daher die derzeit festgesetzte Gewerbefläche geändert
und eine Sondergebietsfläche „Lebensmittelverarbeitung“ festgesetzt werden.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 06.06. bis
einschließlich 05.07.21 öffentlich aus, die Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden vom 01.04. bis einschließlich 17.05.21 beteiligt. Stellungnahmen
wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg (Raumordnung,
Hochwasserrisikogebiet)
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (Ausschluss
von Anlagen mit Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG)
- Samtgemeinde Lüchow (keine Bedenken)
- Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue (keine
Bedenken)
- Polizeiinspektion Lüneburg/ Lüchow / Uelzen
(keine Bedenken)
- Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Nds. (Herausgabevermerk und Logo des NGLN)
- Avacon Netz GmbH Salzwedel (Hinweise)
- NLWKN (keine Bedenken, Hinweis auf
Hochwasserrisikogebiet)
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr (keine Bedenken)
- Avacon Netz GmbH – Salzgitter (Hinweise)
- Samtgemeinde Rosche (keine Bedenken)
- Landwirtschaftskammer Nds. (keine Bedenken)
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(Hinweis auf Hochdruckleitungen, Hinweise)
- DB AG DB Immobilien (Hinweise zur
Sicherstellung des Bahnbetriebes)
- Deutsche Telekom Technik GmbH (Hinweise)
- Bürger aus Dannenberg (Lärm- und
Geruchsimmissionen; Beteiligungsformat)
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg sowie des NLWKN wurden im Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung und
Erholungszentrum I, 3. Änderung“ sowie in der 101. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt
Dannenberg Risikogebiete gem. § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz
nachrichtlich übernommen. Weitere geringfügige Änderungen betreffen die
Begründung.
Da die förmliche Beteiligung zum
parallel aufgestellten Bebauungsplan aufgrund der Stellungnahme des staatlichen
Gewerbeaufsichtsamtes erneut durchgeführt worden ist, wurde auch im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung eine erneute förmliche Beteiligung gem. § 4 a Abs.
3 BauGB durchgeführt und zwar vom 02.08.22 bis einschließlich 17.08.22. Von der
Änderung sind lediglich wenige Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie
die Vorhabenträgerin betroffen.
Da die Ergänzung die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wurde die Einholung der Stellungnahmen auf die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträgerin
als betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Frist angemessen verkürzt. Außerdem
konnten Stellungnahmen nur zu den
ergänzten Teilen abgegeben werden.
Folgende berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden beteiligt:
-
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
-
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
-
IHK
Lüneburg-Wolfsburg
-
Kreishandwerkerschaft
Lüneburger Heide
-
Handwerkskammer
Lüneburg Stade Braunschweig
Die beteiligten
Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Vorhabenträgerin haben keine
Bedenken gegen die geänderte Planung vorgebracht, siehe Abwägungsvorschlag gem.
§ 4 a Abs. 3 BauGB, Anlage II zur Vorlage.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 101. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann, siehe
Anlage III der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. §
4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Die 101. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).