Sachverhalt:
Zwei Erwerber/innen
haben 3 Baugrundstücke im Bereich „Am Walde II“ von der Gemeinde Zernien in den
Jahren 2021 und 2022 gekauft. Da die Erwerber/innen zwischenzeitlich kein
Interesse mehr an den Grundstücken haben, wollen sie diese wieder an die
Gemeinde Zernien zurückgeben. Um eine zügige Bebauung vor Fertigstellung der
Erschließungsanlagen zu erreichen, sollte eine Rückübertragung mit
anschließender zeitnaher Weiterveräußerung an Bauwillige erfolgen. Für die
Rückübertragung müssen die entsprechenden Mittel außerplanmäßig bereitgestellt
werden, da der Haushaltsplan hierfür keine Auszahlungen vorsieht und die
Deckung aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand erfolgt.
Anmerkung: Es kann davon ausgegangen werden, dass das
Finanzamt bei einem Aufhebungsvertrag die bereits eingezahlte Grunderwerbsteuer
an die Erwerber/innen erstattet und von der Gemeinde Zernien auch keine erneute
Zahlung von Grunderwerbsteuer verlangt. Dennoch sollten die Kosten hierfür mit
eingeplant werden
Beschlussvorschlag:
Folgende
Grundstücke werden von den ehemaligen Erwerbern/Erwerberinnen per
Aufhebungsvertrag an die Gemeinde Zernien zu folgenden Konditionen
rückübertragen:
Von Erwerber/in 1:
Flurstücke 6/46 und 6/47, Flur 1, Gemarkung Zernien
Erstattungsbetrag Kaufpreis: 33.292,00 €
Zzgl. 2.500,00 €
für bereits vorgenommene Abholzungsarbeiten
Zzgl. geschätzte
900,00 € Notar- und Gerichtskosten
Evtl. zzgl.
Grunderwerbsteuer: 1.664,60 €
Von Erwerber/in 2:
Flurstück 6/15, Flur 1, Gemarkung Zernien
Erstattungsbetrag Kaufpreis: 19.885,00 €
Zzgl. Erstattung
von Notar- und Gerichtskosten an Käufer/in: 541,15 €
Zzgl. geschätzte
erneut anfallende Notar- und Gerichtskosten: 550,00 €
Evtl. zzgl.
Erstattung Grunderwerbsteuer an den Käufer/die Käuferin: 994,00 €
Evtl. zzgl.
erneute Grunderwerbsteuer: 994,00 €
Bei der
Investitionsnummer 08.3018003 „Grundstücke Am Walde II“ werden 61.400,00 €
außerplanmäßig für die Rückübertragung der Grundstücke bereitgestellt.