Betreff
Grundstücksverkäufe im Baugebiet Stüden; gefasste Ratsbeschlüsse (Anfrage Rh Beckmann)
Vorlage
31/0306/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der letzten Ratssitzung (Gus/XI/07) am 23.06.2022 wurde unter TOP 12 Anträge und Anfragen durch

Rh Beckmann um eine Aufstellung über die vom Rat beschlossenen Grundstücksverkäufe im Baugebiet Stüden gebeten. 

 

Für folgende Grundstücksverkäufe wurde ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst:

 

Baugrundstück

Adresse

Ratsbeschluss gefasst am

Begründung

 

 

7 & 10

 

Stüden 11

 

04.05.2017

Ratsbeschluss aufgrund von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken

 

 

8 & 11

 

Drosselweg 5

 

29.09.2020

Ratsbeschluss aufgrund von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken

 

 

19 & 20

 

Stüden 15

 

10.06.2021

Ratsbeschluss aufgrund von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken

 

 

Im Übrigen wurde im Jahr 2014 (Gus/IX/16) folgender Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters gefasst:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf nicht verändert werden.

Über den Verkauf ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.

Sollte es mehrere Interessenten für ein Grundstück geben, so obliegt die Entscheidung dem Rat.

 

Für die übrigen Verkäufe (fünf Einzelgrundstücke) war demnach kein Ratsbeschluss notwendig, da nach Aktenlage keine Entscheidung zwischen zwei Interessenten herbeigeführt werden musste und der beschlossene Kaufpreis Anwendung gefunden hat.