Betreff
Dömitzer Eisenbahnbrücke (DEBB); Zuwegung über den Wirtschaftsweg der Gemeinde Langendorf von der K 35
Vorlage
00/0269/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sanierung und Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke muss u.a. die Erschließung gesichert sein. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als Gemeindestraße ausgewiesen.

Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch tatsächlich um einen nicht gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.

Um die Erschließung im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, gibt es faktisch folgende zwei Varianten:

 

a)       Einräumung einer Wegebaulast zugunsten der Samtgemeinde Elbtalaue

Hier müsste dann die Frage von Unterhaltungslasten vertraglich geregelt werden.

 

b)      Übertragung des Grundstückes von der Gemeinde Langendorf an die Samtgemeinde Elbtalaue.

Damit geht die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.

 

Seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wird die Variante b) favorisiert.
Es gibt bereits einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate Wulfsahl.

Für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke ist perspektivisch ein 2. Bauabschnitt geplant, der die Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau eines Informationszentrums mit Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet. Allein aus förderrechtlichen Gesichtspunkten darf es nur einen Verfügungsberechtigten für alle Maßnahmenblöcke geben.

 


Beschlussvorschlag:

Beratung in der Sitzung