Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sanierung und Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke muss u.a. die
Erschließung gesichert sein. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als
Gemeindestraße ausgewiesen.
Bei der weiteren
Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch tatsächlich um einen nicht
gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.
Um die Erschließung
im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, gibt es faktisch folgende zwei
Varianten:
a) Einräumung einer Wegebaulast zugunsten der
Samtgemeinde Elbtalaue
Hier müsste dann die Frage von Unterhaltungslasten vertraglich geregelt
werden.
b) Übertragung des Grundstückes von der
Gemeinde Langendorf an die Samtgemeinde Elbtalaue.
Damit geht die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.
Seitens der
Samtgemeinde Elbtalaue wird die Variante b) favorisiert.
Es gibt bereits einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate
Wulfsahl.
Für die
Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke ist perspektivisch ein 2.
Bauabschnitt geplant, der die Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau
eines Informationszentrums mit Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet.
Allein aus förderrechtlichen Gesichtspunkten darf es nur einen
Verfügungsberechtigten für alle Maßnahmenblöcke geben.
Beschlussvorschlag:
Beratung in der
Sitzung