Betreff
Bebauungsplan "Neu Tramm Rundling - 1. Änderung"; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3, 4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0252/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm hat am 12.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling“ zu ändern. Mit der Planung soll das Sondergebiet in einem kleinen Bereich in ein Mischgebiet geändert werden, um eine Wohnnutzung zu ermöglichen.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.04.22 bis einschließlich 25.05.2022 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Deutsche Telekom

-       Avacon Salzwedel

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling 1. Änderung“ als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling 1. Änderung“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.