Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm hat am 12.10.2021
beschlossen, den Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling“ zu ändern. Mit der Planung soll das Sondergebiet in einem kleinen
Bereich in ein Mischgebiet geändert werden, um eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.04.22 bis
einschließlich 25.05.2022 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Deutsche Telekom
- Avacon Salzwedel
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling 1. Änderung“ als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Neu Tramm Rundling 1. Änderung“ wird
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.