Sachverhalt:
Ratsherr Freiherr
von dem Bussche war durch die Fraktion FDP des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
zum Mitglied des Fachausschusses
für
Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien (JBSME) der
Samtgemeinde Elbtalaue berufen worden. Durch den Sitzverlust des
Ratsherrn Freiherr von dem Bussche obliegt es nun der Fraktion FDP des Rates
der Samtgemeinde Elbtalaue gem. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG eine neue
Vertretung für Ratsherr Freiherr von dem Bussche zu benennen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. §§ 71 Abs. 9
S. 3 HB 2, 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Neubesetzung des
Fachausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
(JBSME) wird festgestellt