Sachverhalt:
Ratsherr Freiherr
von dem Bussche war durch die Fraktion FDP des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
zum Vertreter für Ratsherr Holger Mertins in den Betriebsausschuss Kommunale
Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue berufen worden. Durch den Sitzverlust des
Ratsherrn Freiherr von dem Bussche obliegt es nun der Fraktion FDP des Rates
der Samtgemeinde Elbtalaue gem. § Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Kommunale Dienste“ der Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. § 71 Abs.
9 S. 3 Nr. 2 NKomVG eine neue Vertretung für Ratsherr Freiherr von dem Bussche
zu benennen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. § 4 Abs. 1 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste“ der Samtgemeinde
Elbtalaue i. V. m. §§ 71 Abs. 9 S. 3 HB 2, 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss
festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Neubesetzung
des Betriebsausschusses Kommunale Dienste (BKDE) wird festgestellt.