Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsherrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen und Information über die Nachfolge
Vorlage
40/0245/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) auf Herrn Jonas Dennstedt über.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen  seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verliert.