Sachverhalt:
Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich
mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§
52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die
durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht
gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge
richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat
geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des
Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) auf Herrn Jonas
Dennstedt über.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. v. d.
Bussche-Haddenhausen seinen Sitz im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue verliert.