Sachverhalt:
Es liegt ein
Kaufantrag des Eigentümers des Flurstückes 191/1, Flur 1 der Gemarkung
Wietzetze vor. Das Grundstück grenzt die Wegeparzelle des „Bleckeder Weges“
(Flurstück 320/216, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze) an. Bei dem Weg handelt es
sich um einen Wirtschaftsweg der Stadt Hitzacker (Elbe). Der Antrag ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt. Des Weiteren der Vorlage ein Übersichtsplan als
Anlage II beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung könnte der beantragte Bereich des Weges verkauft werden. Die Nutzung
des Weges würde durch den Verkauf nicht beeinträchtigt, da es sich bei dem
beantragten Bereich einen Steilhang handelt und eine Nutzung als befahrbare
Fläche eh nicht möglich ist. Die Grenze der Fläche
sollte ca.1,50 m
neben der vorhandenen Fahrspur verlaufen, die genaue Breite der Fläche ist im
Rahmen der notwendigen Vermessung zu ermitteln. Im Bereich des Hanges befindet
die Zuwegung zum Grundstück des Antragstellers. Der Antragsteller möchte diesen
Bereich erwerben um die Zuwegung zu sichern und auch um die bauliche Situation
der Zuwegung zu verbessern. Gegenwärtig ist die Nutzung der Zuwegung als
äußerst schwierig / gefährlich zu betrachten. Unabhängig vom Verkauf besteht
die Notwendigkeit die Zuwegungssituation zu verbessern, gegenwärtig zuständig
ist die Stadt Hitzacker (Elbe) als Grundstückseigentümerin und somit
Verkehrssicherungspflichtige.
Im Falle eines
Verkaufes würden die Kosten vom Antragsteller übernommen. Der Buchwert der Fläche beträgt 1,00 Euro/m²,
der gebotene Kaufpreis von 1,20 €/m² liegt deutlich über dem Buchwert.
Beschlussvorschlag:
Die beantragte und
in der Anlage farblich dargestellte Wegeteilfläche in einer Größe von ca. 1.900
qm wird zu Preis von 1,20 Euro/m² an den Antragsteller verkauft. Sämtliche mit
dem Verkauf verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.