Betreff
Kaufantrag für eine Wegefläche in der Gemarkung Wietzetze
Vorlage
30/0244/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Kaufantrag des Eigentümers des Flurstückes 191/1, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze vor. Das Grundstück grenzt die Wegeparzelle des „Bleckeder Weges“ (Flurstück 320/216, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze) an. Bei dem Weg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg der Stadt Hitzacker (Elbe). Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Des Weiteren der Vorlage ein Übersichtsplan als Anlage II beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung könnte der beantragte Bereich des Weges verkauft werden. Die Nutzung des Weges würde durch den Verkauf nicht beeinträchtigt, da es sich bei dem beantragten Bereich einen Steilhang handelt und eine Nutzung als befahrbare Fläche eh nicht möglich ist. Die Grenze der Fläche

sollte ca.1,50 m neben der vorhandenen Fahrspur verlaufen, die genaue Breite der Fläche ist im Rahmen der notwendigen Vermessung zu ermitteln. Im Bereich des Hanges befindet die Zuwegung zum Grundstück des Antragstellers. Der Antragsteller möchte diesen Bereich erwerben um die Zuwegung zu sichern und auch um die bauliche Situation der Zuwegung zu verbessern. Gegenwärtig ist die Nutzung der Zuwegung als äußerst schwierig / gefährlich zu betrachten. Unabhängig vom Verkauf besteht die Notwendigkeit die Zuwegungssituation zu verbessern, gegenwärtig zuständig ist die Stadt Hitzacker (Elbe) als Grundstückseigentümerin und somit Verkehrssicherungspflichtige.

Im Falle eines Verkaufes würden die Kosten vom Antragsteller übernommen.  Der Buchwert der Fläche beträgt 1,00 Euro/m², der gebotene Kaufpreis von 1,20 €/m² liegt deutlich über dem Buchwert.

 


Beschlussvorschlag:

Die beantragte und in der Anlage farblich dargestellte Wegeteilfläche in einer Größe von ca. 1.900 qm wird zu Preis von 1,20 Euro/m² an den Antragsteller verkauft. Sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.