Betreff
Antrag auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien; Zuschuss für eine Wärmepumpe
Vorlage
31/0232/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Den antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe bis zu einem Betrag von maximal 700,00 € gewährt.

 

 

 

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe, vor.

Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Kauf und die Installation der Heizungsanlage ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung, die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt werden, einzureichen.

 

Nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt. 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

  • Auszahlungen in Höhe von 700,00 €

 

 

 

 

Anlagen:

  • Antrag auf Förderung des Einbaus einer energieeffizienten Wärmepumpe