Beschlussvorschlag:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch
beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer
Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe bis zu einem Betrag von maximal 700,00 €
gewährt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau
einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe, vor.
Dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kauf und die
Installation der Heizungsanlage ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde
Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der
Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende
Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung,
die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen
erfüllt werden, einzureichen.
Nach Prüfung der
entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats
ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:
- Auszahlungen
in Höhe von 700,00 €
Anlagen:
- Antrag auf Förderung des Einbaus einer energieeffizienten Wärmepumpe