Sachverhalt:
Eine
Verwaltungsangestellte aus dem FD 31, Liegenschaften, hat die Samtgemeinde
Elbtalaue zum 31.03.2022 verlassen. Weiterhin haben zwei
Verwaltungsfachangestellte aus dem FD 41, Bürgerbüro, zum 30.06. bzw.
31.07.2022 ihr Dienstverhältnis gekündigt. Auf eine öffentliche Ausschreibung am
09.04.2022 zur Nachbesetzung dieser Stellen sind insgesamt 9 Bewerbungen
eingegangen.
Mit allen Bewerberinnen wurden am 02. + 03.05.2022 Vorstellungsgespräche
geführt.
Hierbei haben sich Frau Katarina Hinz, Frau Lena Bothe und Frau Anine
Both als geeignetste Bewerberinnen für die Besetzung der Stellen
herausgestellt.
Da die Einstellung von Frau Hinz bereits zum 01.06.2022 erfolgen sollte,
hat der SgA dieser Personalangelegenheit bereits am 19.05.2022 zugestimmt. Aus Zeitgründen wurde der AIZE
über diese Einstellung nicht beteiligt.
Beschlussvorschlag:
a) Frau Lena Bothe wird ab dem 01.07.2022 als Verwaltungsangestellte mit
einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden für den FD
31, Liegenschaften, eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt in EG 05.
b)
Frau Anine Both wird ab dem 01.08.2022 als
Verwaltungsangestellte mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
von 30,0 Stunden für den FD 41, Bürgerbüro, eingestellt. Die Eingruppierung
erfolgt in EG 05 mit einer Zulage zur EG 6. Die Eingruppierung in die EG 6
erfolgt, sobald die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.