Sachverhalt:
Zur Zeit ist es
leider so, dass Gleichstellungsbeauftragte in dem Krisenstab fehlen. Da aber
unter den Geflüchteten sehr viele Frauen sind, würden wir es begrüßen, dass die
Gleichstellungsbeauftragten mit in den Krisenstab aufgenommen werden. Gerade
die Gleichstellungsbeauftragten haben nochmal einen anderen Blickwinkel auf die
Unterbringung, Organisation und Betreuung von den geflüchteten Frauen und
Kindern als in dem Bereich ungeschultes Personal. Außerdem können die
Gleichstellungsbeauftragten in der Gestaltung der Betreuung sowie Unterbringung
auf kritische Situationen aufmerksam machen, die sexuelle Ausbeutung und Gewalt
bergen könnten. Zudem können sie die Geflüchteten präventiv gegen sexuelle
Ausbeutung und Gewalt aufklären, indem die Gleichstellungsbeauftragten z.B.
Broschüren zusammenstellen, die in der Muttersprache der Geflüchteten verfasst
sind.
Beschlussvorschlag
der Antragstellerinnen:
Die
Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Lüchow-Dannenberg als übergeordnete
Behörde und/oder die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Elbtalaue als
Standortgemeinde sollen in den Krisenstab bzgl. des Krieges gegen die Ukraine
und dem damit verbundenen Flüchtlingsstrom aufgenommen werden.