Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt
2021 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 36 T€ ein
Jahresüberschuss von 160 T€ erzielt. Damit konnten die Fehlbeträge aus
Vorjahren bis auf 47 T€ abgebaut werden. Zum Jahresüberschuss hat insbesondere
die höhere Zahl geleisteter Arbeitsstunden beigetragen.
Die einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im
Prüfungsbericht ausführlich erläutert.
Der Prüfungsbericht wird nicht versandt.
Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei
Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den
Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue -bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden-
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis
31.12.2021 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- Entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V mit den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebes zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und
- Vermittelt der beigefügte
Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat“.
Nach der
Eigenbetriebsverordnung kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen
zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen
sind.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen
nicht für erforderlich gehalten werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird
festgestellt.
b) Der für das Wirtschaftsjahr 2021
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 159.612,39 Euro ist mit den
Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.
c) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.