Betreff
Änderung der Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates
Vorlage
1/0179/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 durch Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. Es ist daher möglich, dass sich dazu bereite Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach schriftlicher Einverständniserklärung Vorlagen nur noch aus dem Ratsinformationssystem herunterladen. Es wird in diesen Fällen lediglich noch die Ladung in Papierform verschickt.

 

Der Rat hat in gleicher Sitzung empfohlen, diesen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern als Ausgleich eine erhöhte Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur nächsten Sitzung einen Entwurf zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates“ zu erarbeiten. Dieser Entwurf liegt als Anlage bei.

 

Durch die monatliche Zahlung von 15 Euro (Vorschlag der Verwaltung) gelten für die teilnehmenden Ratsmitglieder alle Auslagen (z.B. anteiligen Nutzungskosten für private mobile Endgeräte wie z.B. Notebooks oder Tablets, anteiligen Internetkosten für den im häuslichen Bereich vorzuhaltenden Internetanschluss, anteiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der ggf. vorhandenen Versicherung für das private Endgerät sowie ggf. anfallende Druckkosten für die heruntergeladenen Vorlagen etc.) als abgegolten.

 

Die 3. Änderungssatzung sollte nach ihrer Verkündung rückwirkend zum 01.04.2022 (Beginn der digitalen Ratsarbeit) in Kraft treten.

 


Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird erlassen