Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 durch Änderung der
Geschäftsordnung beschlossen, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. Es ist
daher möglich, dass sich dazu bereite Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach
schriftlicher Einverständniserklärung Vorlagen nur noch aus dem
Ratsinformationssystem herunterladen. Es wird in diesen Fällen lediglich noch
die Ladung in Papierform verschickt.
Der Rat hat in
gleicher Sitzung empfohlen, diesen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern als
Ausgleich eine erhöhte Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, zur nächsten Sitzung einen Entwurf zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Karwitz über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates“ zu
erarbeiten. Dieser Entwurf liegt als Anlage bei.
Durch die
monatliche Zahlung von 15 Euro (Vorschlag der Verwaltung) gelten für die
teilnehmenden Ratsmitglieder alle Auslagen (z.B. anteiligen Nutzungskosten für
private mobile Endgeräte wie z.B. Notebooks oder Tablets, anteiligen
Internetkosten für den im häuslichen Bereich vorzuhaltenden Internetanschluss,
anteiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der ggf.
vorhandenen Versicherung für das private Endgerät sowie ggf. anfallende Druckkosten
für die heruntergeladenen Vorlagen etc.) als abgegolten.
Die 3.
Änderungssatzung sollte nach ihrer Verkündung rückwirkend zum 01.04.2022
(Beginn der digitalen Ratsarbeit) in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 3.
Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Karwitz
über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird
erlassen