Sachverhalt:
Im Rahmen der
Baumaßnahme „Dorfgemeinschaftshaus“ der Gemeinde Karwitz stellte sich heraus,
dass für die Umnutzung der Schulräume in einen Spielkreis im Jahr 1975 keine
Nutzungsänderung beantragt wurde. Dies und ausbleibende Anmeldungen für die
altersübergreifende Gruppe in der Kita Karwitz, Außenstelle der Kita Zernien,
sollten zu einer Einstellung des Betriebes zum 31.07.2022 führen.
In der Sitzung des
Kreistages am 17.09.2021 wurde dieses Vorhaben zunächst von der
Kita-Bedarfsplanung ausgenommen. Die Einrichtung war damit grundsätzlich weiter
zu betreiben. Aufgrund der fehlenden Nutzungsänderung wurde die
Betriebserlaubnis für die Außenstelle in Karwitz bis zum 31.07.2022 befristet.
Die Gemeinde
Karwitz hat daher eine entsprechende baurechtliche Nutzungsänderung beantragt
und die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Nach aktueller
Kostenschätzung belaufen sich die Maßnahmekosten auf rd. 125.000 € plus eines
Sicherheitsaufschlages von 15.000 €. Es sind somit bis zu 140.000 € über
Jugendhilfevereinbarung zu finanzieren. .
Durch den Anstieg
der Kinderzahlen im Planbereich Dannenberg um 22 Elementarkinder zum
01.01.2022, dies entspricht fast einer Elementargruppe (25 Kinder) sowie der
Umwandlung einer Elementargruppe in eine Integrationsgruppe in der DRK KiTa
Mullewapp in Dannenberg (Platzreduzierung um 7 Plätze) sind die Plätze in der
KiTa Karwitz dringend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz zu gewährleisten.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat die Kosten für den Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Karwitz
bereits in der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt, allerdings standen zu
diesem Zeitpunkt die Kosten für die Schuldendienstvereinbarung im Rahmen der
Nutzungsänderung noch nicht fest.
Über die
Finanzierung dieser Baumaßnahme schließen der Landkreis, die Gemeinde Karwitz
und die Samtgemeinde Elbtalaue eine Schuldendienstvereinbarung über 10 Jahre
ab.
Zur Übernahme der
Kosten ist die Samtgemeinde im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zur
Finanzierung der Kindertagesstätten verpflichtet. Die Beteiligung der
Samtgemeinde an den Maßnahmekosten liegt bei
25 %, der Landkreis
übernimmt 75 %.
Für die nächsten 10
Jahre trägt die Samtgemeinde somit jährlich 3.125 € bis 3.500 €.
Sollte die
Finanzierung nicht aus Eigenmitteln der Gemeinde Karwitz finanziert werden
können, sind zusätzlich Kosten für Zinsen zu berücksichtigen.
Nach dem Beschluss
des Kreistages im Mai 2022 wird mit den Ausschreibungen begonnen werden, sodass
erste Baumaßnahmen in der Kita im Sommer 2022 beginnen werden.
Für die Dauer der
Baumaßnahmen sollen Kinder und Erzieherinnen in die neuen Räume der Gemeinde im
Dorfgemeinschaftshaus umziehen, welche die Gemeinde zur Verfügung stellen
würde.
Vorteilhaft für die
Kinder wäre die gewohnte Umgebung und die Nutzung der Außenanlagen.
Kosten für eine
anderweitige Unterbringung würden dadurch nicht entstehen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat im Namen der Gemeinde einen Antrag auf Duldung beim Bauamt des
Landkreises gestellt.
Im Fall einer
Duldung durch das Bauamt spricht seitens des Kultusministeriums nichts gegen
eine befristete Nutzung der Räume.
Die Dauer der
Baumaßnahmen ist auf ca. 4 Monate geschätzt, sodass zum Ende des Jahres 2022
die
Maßnahmen
abgeschlossen sein müssten.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung die anteiligen Kosten für die Schuldendienstvereinbarung zur Finanzierung der Nutzungsänderung der Kita Karwitz. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei einem jährlichen Schuldendienst von max. 3.500 €.