Betreff
Weiterbetrieb der DRK-Kita Außenstelle Karwitz
Vorlage
14/0176/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Baumaßnahme „Dorfgemeinschaftshaus“ der Gemeinde Karwitz stellte sich heraus, dass für die Umnutzung der Schulräume in einen Spielkreis im Jahr 1975 keine Nutzungsänderung beantragt wurde. Dies und ausbleibende Anmeldungen für die altersübergreifende Gruppe in der Kita Karwitz, Außenstelle der Kita Zernien, sollten zu einer Einstellung des Betriebes zum 31.07.2022 führen.

 

In der Sitzung des Kreistages am 17.09.2021 wurde dieses Vorhaben zunächst von der Kita-Bedarfsplanung ausgenommen. Die Einrichtung war damit grundsätzlich weiter zu betreiben. Aufgrund der fehlenden Nutzungsänderung wurde die Betriebserlaubnis für die Außenstelle in Karwitz bis zum 31.07.2022 befristet.

Die Gemeinde Karwitz hat daher eine entsprechende baurechtliche Nutzungsänderung beantragt und die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Nach aktueller Kostenschätzung belaufen sich die Maßnahmekosten auf rd. 125.000 € plus eines Sicherheitsaufschlages von 15.000 €. Es sind somit bis zu 140.000 € über Jugendhilfevereinbarung zu finanzieren. .

 

Durch den Anstieg der Kinderzahlen im Planbereich Dannenberg um 22 Elementarkinder zum 01.01.2022, dies entspricht fast einer Elementargruppe (25 Kinder) sowie der Umwandlung einer Elementargruppe in eine Integrationsgruppe in der DRK KiTa Mullewapp in Dannenberg (Platzreduzierung um 7 Plätze) sind die Plätze in der KiTa Karwitz dringend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat die Kosten für den Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Karwitz bereits in der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt, allerdings standen zu diesem Zeitpunkt die Kosten für die Schuldendienstvereinbarung im Rahmen der Nutzungsänderung noch nicht fest.

Über die Finanzierung dieser Baumaßnahme schließen der Landkreis, die Gemeinde Karwitz und die Samtgemeinde Elbtalaue eine Schuldendienstvereinbarung über 10 Jahre ab.

Zur Übernahme der Kosten ist die Samtgemeinde im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zur Finanzierung der Kindertagesstätten verpflichtet. Die Beteiligung der Samtgemeinde an den Maßnahmekosten liegt bei

25 %, der Landkreis übernimmt 75 %.

Für die nächsten 10 Jahre trägt die Samtgemeinde somit jährlich 3.125 € bis 3.500 €.

Sollte die Finanzierung nicht aus Eigenmitteln der Gemeinde Karwitz finanziert werden können, sind zusätzlich Kosten für Zinsen zu berücksichtigen. 

 

Nach dem Beschluss des Kreistages im Mai 2022 wird mit den Ausschreibungen begonnen werden, sodass erste Baumaßnahmen in der Kita im Sommer 2022 beginnen werden.

Für die Dauer der Baumaßnahmen sollen Kinder und Erzieherinnen in die neuen Räume der Gemeinde im Dorfgemeinschaftshaus umziehen, welche die Gemeinde zur Verfügung stellen würde. 

Vorteilhaft für die Kinder wäre die gewohnte Umgebung und die Nutzung der Außenanlagen.

Kosten für eine anderweitige Unterbringung würden dadurch nicht entstehen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat im Namen der Gemeinde einen Antrag auf Duldung beim Bauamt des Landkreises gestellt.

 

Im Fall einer Duldung durch das Bauamt spricht seitens des Kultusministeriums nichts gegen eine befristete Nutzung der Räume.

Die Dauer der Baumaßnahmen ist auf ca. 4 Monate geschätzt, sodass zum Ende des Jahres 2022 die

Maßnahmen abgeschlossen sein müssten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung die anteiligen Kosten für die Schuldendienstvereinbarung zur Finanzierung der Nutzungsänderung der Kita Karwitz. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei einem jährlichen Schuldendienst von max. 3.500 €.