Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 - 2025
Vorlage
20/0159/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2022 sieht bei Gesamterträgen von 1.026.300 € und -aufwendungen von 1.013.100 € einen Überschuss von 13.200 € vor. Auch in den Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so eintreffen, würden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal 550 Tsd. Euro im Jahr 2012 auf rund 204 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2025 sinken.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2022 sind:

 

           

 

88 % aller Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der finanziellen Lage nicht maßgeblich.

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,3 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen für den Kindergarten (30.000 €) und die Haltstelle (34.700 €), Eigenmittel und eine Kreditaufnahme in Höhe von 14.900 € erfolgen. Diese Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Da die Gemeinde Göhrde als nicht dauernd leistungsfähig gilt, kann eine Kreditgenehmigung nur für zwingend notwendige Pflichtaufgaben erteilt werden. Die im Rahmen der Haushaltsvorberatung vorgeschlagenen weiteren Vorhaben Erneuerung von Kinderspielplätzen (15.000 €), Bau einer Fußgängerüberquerung B 216 Metzingen (10.000 €) und Investitionsförderung Brandschutz (5.000 €) wurden daher nach Rücksprache mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 – 2025.