Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2022 sieht bei Gesamterträgen von 1.026.300 € und -aufwendungen von 1.013.100 €
einen Überschuss von 13.200 € vor. Auch in den Folgejahren werden positive
Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so eintreffen, würden die in
früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal 550 Tsd. Euro im Jahr 2012
auf rund 204 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2025 sinken.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2022 sind:
88 % aller
Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine
Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind
von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der
vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der
finanziellen Lage nicht maßgeblich.
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,3 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen für den Kindergarten (30.000 €) und die
Haltstelle (34.700 €), Eigenmittel und eine Kreditaufnahme in Höhe von 14.900 €
erfolgen. Diese Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Da die Gemeinde Göhrde als nicht dauernd leistungsfähig gilt, kann eine
Kreditgenehmigung nur für zwingend notwendige Pflichtaufgaben erteilt werden.
Die im Rahmen der Haushaltsvorberatung vorgeschlagenen weiteren Vorhaben Erneuerung von Kinderspielplätzen (15.000
€), Bau einer Fußgängerüberquerung B 216
Metzingen (10.000 €) und Investitionsförderung
Brandschutz (5.000 €) wurden daher nach Rücksprache mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg nicht in den Haushaltsplan aufgenommen.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 – 2025.