Betreff
Anfrage im Zusammenhang mit der Umsetzung des Niedersächsischen Weges in der Samtgemeinbde Elbtalaue; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
3/0155/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Antworten der Verwaltung sind nicht „fett“ hinterlegt.

 

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue möchte ich die folgende Anfrage zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges in der SG nach §17 GO in Verbindung mit §4 i GO zur nächsten Sitzung des Samtgemeinderates stellen:


1. Gibt es für die Samtgemeinde einen Landschaftsplan und wenn ja, wie aktuell ist er?

 

Ein Landschaftsplan (LP) ist in der Samtgemeinde Elbtalaue nicht vorhanden.
Der LP baut in der Regel auf einem Landschaftsrahmenplan (LRP) -Erstellung erfolgt auf regionaler Ebene durch den Landkreis- auf. Einen solchen LRP gibt es im Landkreis Lüchow-Dannenberg bis heute nicht. Im Landschaftsrahmenplan es kommt zu einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der vorhanden Schutzgüter auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung.
Der LP, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, bietet einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen zu geben. Da dies ein unabdingbares Instrument für die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung F-Plan) ist, werden anlassbezogen die für einen LRP notwendigen Untersuchungen und Erhebungen auf Kosten und durch die Samtgemeinde durchgeführt, die dann wieder im Zuge der F-Planung die nach LP inhaltlichen Erfordernisse und den daraus abzuleitenden konkreten Maßnahmen darstellt. Im Sinne eines Gegenstromprinzips dienen somit diese Erkenntnisse auch wieder der Erstellung des durch den LK aufzustellenden LRP.


2. Laut Niedersächsischem Weg ist der Landkreis (und damit auch die Samtgemeinden und Gemeinden) verpflichtet, mesophiles Grünland zu erfassen. Wie ist hier der Stand der Dinge?

Hier liegt die Zuständigkeit beim Landkreis.

Eine flächendeckende Kartierung der mesophilen Grünlandflächen ist in der Samtgemeinde Elbtalaue nicht vorhanden. Entsprechende Kartierungen erfolgen anlassbezogen. Diese Erhebungen sind Bestandteil der durch die für den Naturschutz zuständigen Behörden im Zuge der Aufstellung der zu erstellenden Erfassungs- und Maßnahmepläne (wie z. B. LRP). Insofern werden natürlich auch die durch die Samtgemeinde erfolgten anlassbezogenen Erhebungen zur Nutzung an die zuständigen Behörden weitergegeben.

 

3. Wie ist der aktuelle Stand der Etablierung von Biotop-Verbünden (in der Fläche und linear, also auch Wegränder, Hecken, Gehölze) im Landkreis bzw. in der Samtgemeinde?

 

Die für die Bilanzierung erfolgt in 2 Kategorien. Auf der Grundlage landesweit vorhandener Daten erfolgt die Auswertung und Erfassung der Daten durch die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN). Hierzu sind die vorhandenen Daten der NLWKN durch die örtlichen Träger des Naturschutzes zur Verfügung zu stellen. Die regionale Erfassung der Biotope erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Dies kann auch im Zuge einer Aktualisierung des LRP erfolgen. Da die Samtgemeinde für ihre F-Planungen die Arbeiten der Biotoptypenkartierungen wegen des fehlenden LRP häufig selbst durchführen muss, werden natürlich auch diese Daten übermittelt und herangezogen.

Eine flächendeckende Kartierung ist der Verwaltung zzt. nicht bekannt. Der LK arbeitet aber nach Verwaltungskenntnis an einem LRP. Auch zu diesem Zweck wurde das Personal in der UNB umfangreich aufgestockt.


4. Gibt es ein öffentliches Kompensationsflächen-Kataster für den ganzen Landkreis, also incl. Samtgemeinden und Gemeinden? Wie werden die Ausgleichsmaßnahmen kontrolliert?

 

Ein öffentliches Kompensationsflächenkataster ist der Samtgemeindeverwaltung nicht bekannt.
Das öffentliche Kompensationskataster im Sinne des Nds. Weges wird durch das Land angelegt. Die UNBs sind zur Entwicklung des Katasters mit einzubinden und diese müssen auch die erforderlichen Daten melden. Die Samtgemeinden und Gemeinden sind aufgefordert die bei ihnen vorhandenen Daten auf freiwilliger Basis ebenfalls zu melden. Nach Einrichtung des öffentlichen zentral serverbasierten Online-Kompensationskatasters durch das Land, wird die Samtgemeinde dieser Bitte natürlich nachkommen.


5. Wie sind die Vereinbarungen zwischen Verpächterin und Pächter:innen zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Besitz der Samtgemeinde bzgl. Breite und Bewirtschaftung der Feldwege/ Randstreifen?

 

Seitens der Samtgemeinde sind 5 Flächen (inkl. einer Fläche der KDE) zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Davon 3 Flächen Grünland und 2 Flächen Acker (Gesamtfläche unter 3 ha). Besondere Pachtbedingungen im Hinblick auf zusätzlicher Anlage von Grünstreifen oder Brachflächen auf diesen Pachtflächen über die rechtlichen Vorgaben sind nicht vereinbart.

 

Mit der Bitte um Bearbeitung,

mit freundlichen Grüßen

 

B90/Die Grünen

Katja Bustorff

 

Für die Fraktion:

Reinhard Siebolds, Fraktionssprecher