Betreff
Bauentwicklung in der Gemeinde Göhrde; Antrag Gruppe SPD und Pro Göhrde
Vorlage
31/0154/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gruppe SPD und Pro Göhrde hat den anliegenden Antrag gestellt.

 

Stellungnahme des FD 20:

Da der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 eine Kreditaufnahme beinhaltet, wurde die Kommunalaufsicht um Stellungnahme gebeten, ob diese genehmigt werden könne. Die Kommunalaufsicht schrieb hierzu Folgendes:

„Zum Haushalt 2021 hatte die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 10.02.21 festgestellt, dass die Gemeinde nicht dauernd leistungsfähig im Sinne von § 23 KomHKVO ist, da der Abbau der Fehlbeträge in den nächsten Jahren unrealistisch ist. § 23 S. 1 Ziff. 4 KomHKVO war nicht erfüllt. Diese Feststellung trifft m.E. auch weiterhin zu:

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren nicht durchgängig Überschüsse erzielt, so dass es dadurch auch wieder zu einem Anwachsen der Fehlbeträge gekommen ist (2016, 2018). Die geplanten Überschüsse sind teilweise so gering (2023: 300 €), dass schon eine geringe Verschlechterung im IST wieder zu einem Anwachsen der Fehlbeträge führen würde. Die Gemeinde selbst macht keine Aussagen, wann die Fehlbeträge abgebaut sein werden. § 24 Abs. 2 KomHKVO wird jedenfalls nicht eingehalten. Die Fehlbeträge resultieren auch nicht aus den Pandemiejahren, so dass der Runderlass MI v. 11.12.2020 keine Anwendung findet. Ist die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben, ist die Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen (§ 120 Abs. 2 S. 3 NKomVG). Bei nicht vorhandener dauernder Leistungsfähigkeit sind die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme durch die Kommune (Pflichtaufgabe? Erläuterung, warum die Investitionen in diesem Jahr und in der veranschlagten Höhe zwingend erforderlich sind) und deren Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu begründen (Ziff. 1.4.2 Krediterlass).“ (Hervorhebung durch die Verwaltung)

 

Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zur Schaffung von Bauland gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2022 einer anderen Mitgliedskommune der Samtgemeinde hat die Aufsicht bei ähnlicher gelagerter Konstellation klargestellt:

„Investive Maßnahmen, die keine Pflichtaufgaben sind, könnten komplett entfallen. Hier müsste die Stadt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit priorisieren. Dass die Erschließung des Baugebiets für die Stadt „von Vorteil (auch finanziell)“ wäre, erfüllt nicht die Voraussetzung der Notwendigkeit einer investiven Kreditaufnahme, zumal eine Kreditgenehmigung nicht für eine Einzelmaßnahme erteilt wird.“

 

Hieraus folgert, dass das Einplanen von Mitteln für den Erwerb von Grundstücken zwecks Umwandlung in Bauland nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass die Haushaltssatzung keine Kreditaufnahme für Investitionen vorsieht. Stand 01.04.2022 müssten somit Finanzmittel in Höhe von zusätzlich 64.900 € generiert werden (14.900 € für die investiven Pflichtaufgaben barrierefreie Haltestelle und Brücke Tollendorf sowie 50.000 € für Grunderwerb laut Antrag). Dieses könnte über eine einheitliche Erhöhung der Realsteuerhebesätze von derzeit 480% auf 611% erreicht werden:

 

Tabellengrafik

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Pro Göhrde:

„Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt, mit dem Eigentümer des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 39/44, der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen in Kontakt zu treten und ihm ein Kaufangebot zu unterbreiten.“