Sachverhalt:
Am 16.11.2020 hat
der Rat der Gemeinde Langendorf beschlossen, dass die Bushaltestelle
„Langendorf -Ost“ zur barrierefreien Bushaltestelle umgebaut wird.
Auszug aus dem
Protokoll v. 16.11.2020:
Entsprechenden
Haushaltsmittel sind im Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagt.
Der Planungsauftrag
für die Umbaumaßnahme wurde durch Beschluss vom 04.03.2021 an das Planungsbüro
Schulz & von der Ohe aus Uelzen vergeben.
Auf Grundlage der
erfolgten Planungen wurde ein Antrag auf Förderung für den Umbau aus Mitteln
des ÖPNV an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.
Diesem Antrag wurde
mit Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 stattgegeben.
Die Gemeinde
Langendorf erhält im Rahmen der Projektförderung unter Zugrundelegung von
zuwendungsfähigen Ausgaben von max. 85.800,- € eine Zuwendung in Höhe von
64.350,- €.
Somit würde sich
der Eigenanteil der Gemeinde Langendorf für den beidseitigen Umbau zur
barrierefreien Bushaltestelle auf voraussichtlich 21.450,- € belaufen.
In der Sitzung des
Rates der Gemeinde Langendorf am 14.03.2022 wurde der Wunsch geäußert, diesen
Beschluss aufzuheben und die freiwerdenden eigenen Haushaltsmittel tlw. für den
neu anzulegenden Spielplatz zu verwenden.
Im Falle der
Aufhebung des Ausbaubeschlusses sind die bewilligten Fördermittel i.H.v.
64.350,- € zurückzugeben. Ferner trägt die Gemeinde Langendorf die bisherigen
aufgewendeten Planungskosten i.H.v. 6.271,91 € komplett aus Eigenmitteln.
Die gesetzliche
Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit ist im
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie im Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) normiert.
§ 8 des BGG sagt
aus, dass Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV möglichst barrierefrei
zu gestalten sind. Ergänzend hierzu wurde das Personenbeförderungsgesetz
novelliert. Hierin ist jetzt u.a. geregelt, dass bis zum 01.01.2022 eine
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV herzustellen ist.
Ausnahmen hierzu können in den örtlichen Nahverkehrsplänen geregelt werden, was
im Landkreis Lüchow-Dannenberg in dem 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan
geschehen ist. Hierin wurde u.a. eine Priorisierung der auszubauenden
Bushaltestellen vorgenommen, welche eine zeitliche Verschiebung der Schaffung
der Barrierefreiheit beinhaltet.
Die Bushaltestelle
Langendorf -Ost- ist in die Kategorie B eingeordnet, welche die Umsetzung der
Barrierefreiheit bis 2026 vorsieht.
Ob oder ggf. welche
Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften
der Gemeinde Langendorf erwachsen können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
beurteilt werden.
Politisches
Ansinnen war es, dass je nach Haushaltslage die Barrierefreiheit der
priorisierten Bauhaltestellen nach und nach geschaffen werden soll.
Im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung steht es der Gemeinde Langendorf frei, den
seinerzeit gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des
Rates der Gemeinde Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle
„Langendorf -Ost“ vom 16.11.2020 wird aufgehoben.