Betreff
Barrierefreie Bushaltestellen; Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.11.2020
Vorlage
30/0151/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 16.11.2020 hat der Rat der Gemeinde Langendorf beschlossen, dass die Bushaltestelle „Langendorf -Ost“ zur barrierefreien Bushaltestelle umgebaut wird.

 

Auszug aus dem Protokoll v. 16.11.2020:

 

 

 

Entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagt.

 

Der Planungsauftrag für die Umbaumaßnahme wurde durch Beschluss vom 04.03.2021 an das Planungsbüro Schulz & von der Ohe aus Uelzen vergeben.

 

Auf Grundlage der erfolgten Planungen wurde ein Antrag auf Förderung für den Umbau aus Mitteln des ÖPNV an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.

Diesem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 stattgegeben.

 

Die Gemeinde Langendorf erhält im Rahmen der Projektförderung unter Zugrundelegung von zuwendungsfähigen Ausgaben von max. 85.800,- € eine Zuwendung in Höhe von 64.350,- €.

 

Somit würde sich der Eigenanteil der Gemeinde Langendorf für den beidseitigen Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle auf voraussichtlich 21.450,- € belaufen.

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Langendorf am 14.03.2022 wurde der Wunsch geäußert, diesen Beschluss aufzuheben und die freiwerdenden eigenen Haushaltsmittel tlw. für den neu anzulegenden Spielplatz zu verwenden.

 

Im Falle der Aufhebung des Ausbaubeschlusses sind die bewilligten Fördermittel i.H.v. 64.350,- € zurückzugeben. Ferner trägt die Gemeinde Langendorf die bisherigen aufgewendeten Planungskosten i.H.v. 6.271,91 € komplett aus Eigenmitteln.

 

Die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normiert.

§ 8 des BGG sagt aus, dass Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV möglichst barrierefrei zu gestalten sind. Ergänzend hierzu wurde das Personenbeförderungsgesetz novelliert. Hierin ist jetzt u.a. geregelt, dass bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV herzustellen ist. Ausnahmen hierzu können in den örtlichen Nahverkehrsplänen geregelt werden, was im Landkreis Lüchow-Dannenberg in dem 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan geschehen ist. Hierin wurde u.a. eine Priorisierung der auszubauenden Bushaltestellen vorgenommen, welche eine zeitliche Verschiebung der Schaffung der Barrierefreiheit beinhaltet.

 

Die Bushaltestelle Langendorf -Ost- ist in die Kategorie B eingeordnet, welche die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2026 vorsieht.

 

Ob oder ggf. welche Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde Langendorf erwachsen können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Politisches Ansinnen war es, dass je nach Haushaltslage die Barrierefreiheit der priorisierten Bauhaltestellen nach und nach geschaffen werden soll.

 

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung steht es der Gemeinde Langendorf frei, den seinerzeit gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss aufzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Langendorf -Ost“ vom 16.11.2020 wird aufgehoben.