Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 - 2025
Vorlage
20/0130/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2022 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch einen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 20.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen und Erstattungen von Dritten gedeckt.

 

Das Investitionsprogramm 2021 – 2025 sieht keine Maßnahmen vor:

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 – 2025.