Betreff
Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFFA)
Vorlage
30/0120/2022
Art
Mitteilungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Aufgrund der Anstrengungen zum Klimaschutz und vor allem auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische Lage in Europa, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien forciert.

 

Auch in der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Freiflächenanlagen (PV-FFA), teilweise auch als sog. Agri-Photovoltaikanlagen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterhin möglich bleiben soll.

 

Im Folgenden sollen einige Grundlagen und der Sachstand der Diskussionen im Landkreis kurz dargestellt werden. Weiterhin wird über einen konkreten Antrag informiert.

Vorrangig sollen PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen und Dächern errichtet werden. Daneben sind PV-FFA ausschließlich in Gewerbe- und Industriegebieten oder in Sondergebieten PV-FFA zulässig. Zur Errichtung einer PV-FFA ist somit immer Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Freiflächen in der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur Verfügung stehen.

Daneben gibt es weitere Restriktionen, z.B. durch weitere naturschutzfachliche Schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Waldflächen.

 

Außerdem handelt es sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen, für die grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.

 

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Landkreis und den Samtgemeindebürgermeistern wurde daher besprochen, dass eine kreisweite Standortanalyse erstellt werden soll. Näheres hierzu wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe konkretisiert.

Diese Analyse kann dann als Grundlage für folgende Bauleitplanungen genutzt werden. Die Analyse wird auch Aussagen zur Alternativenprüfung hinsichtlich des LSG treffen.

 

Im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) liegt ein konkreter Antrag eines lokalen Vorhabenträgers zur Errichtung einer PV-FFA südwestlich von Hitzacker mit einer Größe von etwa 11,7ha vor (siehe Anlage I und II zur Vorlage).

Die Anlage wird als raumbedeutsam beurteilt und liegt außerdem innerhalb des LSG. Bevor die notwendige Bauleitplanung erfolgen kann, ist das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Sollte die Fläche in der Analyse als geeignete Fläche identifiziert werden, kann die Bauleitplanung mithilfe der Analyse zügig durchgeführt werden.