Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Zernien möchte für seine Ortsteile Ortbeauftragte bestellen. Zu diesem
Zweck sind die 17 Ortsteile in der soeben beschlossenen Satzung für
ehrenamtliche Ortsbeauftragte in der Gemeinde Zernien in folgende 4 Bereiche aufgeteilt
worden:
Ø
Bereich
1 mit den Ortsteilen Bellahn, Mützingen, Fließau, Keddien, Spranz und
Redemoißel
Ø
Bereich
2 mit den Ortsteilen Gülden, Middefeitz und Prepow
Ø
Bereich
3 mit den Ortsteilen Glieneitz, Timmeitz, Sellien und Reddien
Ø Bereich 4 mit den Ortsteilen Riebrau, Breese
an der Göhrde, Braasche und Klöterhörn.
Der Rat bestellt
die Ortsvertrauenspersonen auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters mit einfacher Mehrheit für die Dauer der Wahlperiode. Die
Ortsbeauftragten bleiben jedoch solange im Amt, bis in der folgenden
Wahlperiode neue Ortsbeauftragte bestellt wurden.
Die Bestellungen
werden erst nach Inkrafttreten der Satzung wirksam.
Beschlussvorschlag:
Für die Bereiche
1 mit den Ortsteilen Bellahn, Mützingen, Fließau, Keddien, Spranz und
Redemoißel
2 mit den Ortsteilen Gülden, Middefeitz und Prepow
3 mit den Ortsteilen Glieneitz, Timmeitz, Sellien und Reddien
4 mit den Ortsteilen Riebrau, Breese an der Göhrde, Braasche und
Klöterhörn.
werden folgende
Ortsbeauftragte bestellt:
Bereich 1:
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Bereich 2:
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Bereich 3:
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Bereich 4:
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