Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung vom 31.01.2022
grundsätzlich beschlossen, Ortsbeauftragte für die Ortsteile der Gemeinde
einzusetzen.
Ziel soll es sein, die Ortsteile stärker in die gemeindliche Arbeit
einzubeziehen. Durch ein verstärktes Miteinander und einen erhöhten
Informationsfluss soll erwirkt werden, dass die Transparenz der politischen
Arbeit hergestellt und gewahrt wird.
Es soll über die Ortsbeauftragten allgemein eine engere Kommunikation
zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeinde hergestellt werden.
Die Gemeinde hat insgesamt 17 Ortsteile, die für die Arbeit der
Ortsbeauftragten in folgende 4 Bezirke aufgeteilt wurden:
Bereich 1: Mützingen,
Fließau, Keddien, Spranz, Redemoißel, Bellahn
Bereich 2: Braasche,
Breese a.d.Göhrde, Riebrau, Klöterhörn
Bereich 3: Reddien,
Timmeitz, Sellien, Glieneitz
Bereich 4: Gülden,
Middefeitz, Prepow
Der Rat der Gemeinde Zernien war sich in seiner Sitzung am 31.01.2022
zudem einig, dass die Ortsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung erhalten
sollen.
Die Verwaltung hat
auf Basis der oben genannten Grundsätze und in Abstimmung mit Herrn
Bürgermeister Schulz den anliegenden Entwurf einer Satzung für die
ehrenamtlichen Ortsbeauftragten erarbeitet.
In dieser Satzung sind
neben der Festlegung der oben genannten Einsatzbereiche auch die möglichen
Aufgaben der Ortsbeauftragten, ihre Rechtsstellung sowie die Höhe der
Aufwandsentschädigung geregelt.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Satzung in der anliegenden Fassung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende
Satzung für ehrenamtliche Ortbeauftragte in der Gemeinde Zernien wird erlassen.