Betreff
Kaufangebot für eine Grundstücksfläche am "Ahornweg"
Vorlage
30/0113/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Kaufangebot für eine Teilfläche des Flurstückes 14/34, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker vor. Das Angebot ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Die Teilfläche soll eine Größe von ca. 720 qm besitzen. Ein Lageplan des Bereiches sowie ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist der Vorlage als Anlage II und Anlage III beigefügt. Der Interessent möchte auf dieser Fläche Mietgaragen erstellen. Der für den Bereich gültige Bebauungsplan „Muehlenberg“ sieht für den beantragten Bereich eine Bebauung mit Garagen vor. Der Interessent hat im Rahmen einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit seines Vorhabens überprüft. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Genehmigungsbehörde hat mit Bauvorbescheid vom 29.09.2021 die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt. Der Interessent bietet 30,00 € pro Quadratmeter. (siehe Anlage I) 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Verkauf der beantragten Teilfläche des Flurstückes 14/34. Das Grundstück besitzt eine Gesamtgröße von 2792 qm, hiervon werden derzeit ca. 850 qm als öffentliche Spielplatzfläche genutzt. Der B-Plan setzt auf ca. 720 qm eine Fläche für die Bebauung mit Garagen fest, die anderen ca. 2100 qm sind als Fläche für Einrichtung eines Spielplatzes festgesetzt. Auch nach dem Verkauf einer Teilfläche in der Größe von ca. 720 qm würde für eine mögliche Erweiterung des Spielplatzes eine Fläche von über 1000 qm zur Verfügung stehen. Da der Bedarf an Garagenflächen innerhalb des Plangebietes im Rahmen der Bauvoranfrage nachgewiesen werden musste, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen den Verkauf. Alle im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehenden Kosten sind vom Kaufinteressenten zu tragen. 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung