Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
1/0112/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz vom 18.11.2021 (konstituierende Sitzung) wird wie folgt geändert:

 

I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

II. § 17 der Geschäftsordnung

 

Streiche in der Überschrift und in Absatz 1:         Einwohnerfragestunde

Setze in der Überschrift und in Absatz 1:               Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

III. § 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.

 

Begründung zu den Änderungen des § 1 Abs. 2:

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat sich nach einer schriftlichen Befragung teilweise bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.

 

Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.

 

 

Begründung zu § 17 „Überschrift“ und Absatz 1

In einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung die Verwendung einer gendergerechten Sprache diskutiert worden. Die Geschäftsordnungen erfüllen in der Regel die entsprechenden Vorgaben; es ist jedoch der Begriff der Einwohnerfragestunde in den Fokus geraten. Es wurde daher festgelegt, den Begriff in „Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ändern. Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung auch bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Karwitz zu diskutieren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung wird wie im Sachverhalt dargestellt geändert.