Betreff
Bebauungsplan "An der Kuhtrifft-Räuberberg Neufassung - 8. Änderung"; Sachstandsbericht und Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage
30/0109/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 10.06.21 hat der Rat der Gemeinde Zernien beschlossen, den Bebauungsplan „An der Kuhtrifft-Räuberberg – Neufassung“ zu ändern. Statt „Grünfläche“ soll eine Teilfläche der bisherigen Liegewiese des Waldbades in „Straßenverkehrsfläche“ geändert werden, um einen Parkplatz für Wohnmobile errichten zu können.

Da die Samtgemeinde Elbtalaue Flächeneigentümerin ist, wird eine Nutzungsüberlassung erforderlich. Der Trägerverein des Waldbades muss dieser Nutzungsüberlassung zustimmen.

 

Für die Änderung des Bebauungsplanes wird eine ingenieurtechnische Vorplanung zur Ausgestaltung der Stellplätze benötigt, um entsprechend korrekte Flächengrößen übernehmen zu können. Die Vorplanung wird derzeit vorbereitet.

 

Für die Erstellung der Planungsunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuhtrifft-Räuberberg Neufassung“ wurden Honorarkostenschätzungen von vier Planungsbüros eingeholt.

 

Folgende Angebote wurden abgegeben:

 

Planungsbüro

Angebotspreis brutto

Planungsbüro planB. Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten

Kein Angebot

Stadt + Landschaftsplanung Ute Mehring, Stadtkoppel 34, 21337 Lüneburg

Kein Angebot

Planungsbüro Evers&Partner

Ferdinand-Beit-Straße 7b,

20099 Hamburg

Kein Angebot

Planungsbüro Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg

 

9.371,25 €

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Planungsbüro Patt zu beauftragen.

 

Der Beschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zur Nutzungsüberlassung der Fläche ist noch nicht gefasst worden, die Vorplanung liegt noch nicht vor.

Aus diesem Grund steht der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung unter den Vorbehalten dieses Beschlusses und der Vorplanung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Planungsbüro Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg wird mit der Erstellung der Planungsunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuhtrifft-Räuberberg Neufassung“ beauftragt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Nutzungsüberlassung der erforderlichen Fläche durch die Samtgemeinde als Eigentümer der Fläche sowie einer abgestimmten ingenieurtechnischen Vorplanung zur Ausgestaltung der Stellplätze.