Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
1/0095/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 08.11.2021 (konstituierende Sitzung) wird wie folgt geändert:

 

I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

II § 4 Ziffer d) und j) der Geschäftsordnung

 

Streiche:              Einwohnerfragestunde

Setze:                   Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

III. § 18 der Geschäftsordnung

 

Streiche in der Überschrift und in Absatz 1:         Einwohnerfragestunde

Setze in der Überschrift und in Absatz 1:               Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

IV. §24 der Geschäftsordnung

 

§ 24 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 12 dieser Geschäftsordnung findet Anwendung.

 

Zusätzlich wird ein Absatz 3 eingefügt:

/

(3) Nach Feststellung der Tagesordnung einer öffentlichen Ausschusssitzung findet eine Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner zu den Themen statt, für die der jeweilige Fachausschuss zuständig ist. Die Fragestunde wird von der / dem Ausschussvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die Regelungen des § 18 Abs. 2-4 gelten in entsprechender Anwendung.

 

V. § 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.

 

Begründung zu den Änderungen des § 1 Abs. 2:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich nach einer schriftlichen Befragung teilweise bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.

 

Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 17.02.2022 wurde die Prüfung vereinbart, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale gewährt wird. Zusätzlich sollen möglicherweise auch die anderen Tarife der Aufwandsentschädigungssatzung angepasst werden. Hierzu wird es eine weitere Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden geben, in der diese Möglichkeiten beraten werden sollen. Die Zahlung der Pauschale zur Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit könnte rückwirkend zum 01.04.2022 (geplanter Beginn der digitalen Ratsarbeit) gelten.

 

Begründung zu § 4 Ziffer d) und j) sowie § 18 „Überschrift“ und Absatz 1

In einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung die Verwendung einer gendergerechten Sprache diskutiert worden. Die Geschäftsordnungen erfüllen in der Regel die Vorgaben einer gendergerechten Sprache; es ist jedoch der Begriff der Einwohnerfragestunde in den Fokus geraten. Es wurde daher festgelegt, den Begriff in „Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ändern. Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung auch bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Stadt Dannenberg (Elbe) zu diskutieren.

 

 

Begründung zu den Änderungen des § 24:

 

Derzeit sind die Fragestunden der Einwohnerinnen und Einwohner nur in Sitzungen des Stadtrates zugelassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch in den Ausschüssen die Möglichkeit zur Nachfrage und Beteiligung zu ermöglichen, soll künftig analog zu den Stadtratssitzungen auch in den Ausschüssen eine solche Fragestunde stattfinden. Dadurch werden die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verstärkt und man verbessert den Dialog mit ihnen.

 

Darüber hinaus soll es zukünftig auch möglich sein, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Gegenständen der Beratung anzuhören (bisher schon gelebte Praxis). Von daher ist § 12 der Geschäftsordnung auch in den Fachausschüssen für anwendbar zu erklären.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung wird wie im Sachverhalt dargestellt geändert.