Sachverhalt:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie folgt geändert:
I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung
zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.
II. § 25 der
Geschäftsordnung
Die Regelung tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Der Rat der Gemeinde Damnatz hat sich nach einer schriftlichen Befragung mehrheitlich bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.
Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.
In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie im
Sachverhalt dargestellt geändert