Sachverhalt:
Die Gleichstellung
von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt
sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der
Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit
dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011
untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der
öffentlichen Verwaltung schaffen.
Neben diesem
wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen
der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan
zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen
und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.
Frauen bzw. Männer
gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als
unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder
Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen
Arbeitszeit berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf
des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten
Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.
Die Ist-Analyse zeigt, dass die Samtgemeinde
Elbtalaue hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
an Beruf und Karriere auf einem guten Weg ist. Sie verdeutlicht aber auch, dass
weiterer Handlungsbedarf wie zum Beispiel bei der Besetzung von
Führungspositionen besteht. Solange Frauen nicht die gleichen Chancen erhalten
und nicht im gleichen Umfang in Führungspositionen sind, verschenkt man nicht
nur Kompetenzen und Potenziale, sondern man genügt auch nicht in vollem Umfang
dem demokratischen Auftrag.
Die vorgeschlagenen
Oberziele und Maßnahmen sollen dazu dienen, die Gleichstellung aller
Geschlechter in der Samtgemeinde Elbtalaue zu wahren und zu verbessern.
Der
Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde
Elbtalaue abgestimmt worden.
Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2022 – 2024
in der anliegenden Form fortgeschrieben.