Betreff
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2022 - 2024
Vorlage
1/0088/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011 untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung schaffen.

 

Neben diesem wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.

 

Frauen bzw. Männer gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

 

Im weiteren Verlauf des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.

 

Die Ist-Analyse zeigt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere auf einem guten Weg ist. Sie verdeutlicht aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf wie zum Beispiel bei der Besetzung von Führungspositionen besteht. Solange Frauen nicht die gleichen Chancen erhalten und nicht im gleichen Umfang in Führungspositionen sind, verschenkt man nicht nur Kompetenzen und Potenziale, sondern man genügt auch nicht in vollem Umfang dem demokratischen Auftrag.

 

Die vorgeschlagenen Oberziele und Maßnahmen sollen dazu dienen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Samtgemeinde Elbtalaue zu wahren und zu verbessern.

 

Der Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue abgestimmt worden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2022 – 2024 in der anliegenden Form fortgeschrieben.