Betreff
Antrag auf Widmung einer Verkehrsfläche in der Ortslage Plumbohm
Vorlage
30/0076/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag des angrenzenden Grundstückseigentümers vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Des Weiteren ist der Vorlage als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Widmung des beantragten Bereiches als positiv anzusehen. Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass sich das Grundstück des Antragstellers zwar komplett im Innenreich der Ortslage befindet, jedoch nur über eine im Gemeinschaftseigentum befindliche Zuwegung erschlossen ist. Zur Sicherung der Erschließung des gesamten Grundstücksbereiches auch bei einer evtl. Teilung, ist es sinnvoll, dass das gesamte Grundstück an einer gewidmeten Verkehrsfläche angrenzt.

 


Beschlussvorschlag:

Der auf der Anlage II farblich gekennzeichnete Bereich des Flurstückes 64/10, Flur 1 der Gemarkung Plumbohm wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet. Die gewidmete Fläche ist in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Göhrde aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Göhrde.  Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.