Sachverhalt:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt
Hitzacker (Elbe) vom 09.11.2021 wird wie folgt geändert:
I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
II. §24 der
Geschäftsordnung
§ 24 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
§ 12 dieser Geschäftsordnung findet Anwendung.
Zusätzlich wird ein Absatz 3 eingefügt:
/
(3) Nach Feststellung der Tagesordnung einer öffentlichen
Ausschusssitzung findet eine Einwohnerfragestunde zu den Themen statt, für die
der jeweilige Fachausschuss zuständig ist. Die Fragestunde wird von der / dem
Ausschussvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die
Regelungen des § 18 Abs. 2-4 gelten in entsprechender Anwendung.
III. § 25 der
Geschäftsordnung
Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.
Begründung zu den
Änderungen des § 1 Abs. 2:
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat sich nach einer schriftlichen Befragung mehrheitlich bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.
Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.
In einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.02.2022 wurde vereinbart,
dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale gewährt wird. Hierzu wird die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Begründung zu den
Änderungen des § 24:
Derzeit sind die Einwohnerfragestunden nur in Sitzungen des Stadtrates zugelassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch in den Ausschüssen die Möglichkeit zur Nachfrage und Beteiligung zu ermöglichen, soll künftig analog zu den Stadtratssitzungen auch in den Ausschüssen eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Dadurch stärken wir die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und verbessern den Dialog mit ihnen.
Darüber hinaus soll es zukünftig auch möglich sein, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Gegenständen der Beratung anzuhören. Von daher ist § 12 der Geschäftsordnung auch in den Fachausschüssen für anwendbar zu erklären.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung wird wie in der Vorlage dargestellt geändert.