Betreff
Bebauungsplan "Geesterding" 1. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3,4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0066/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 18.03.21 beschlossen, den Bebauungsplan „Geesterding“ zu ändern. Mit der Änderung sollte die Grundflächenzahl (GRZ) erhöht werden zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

 

Die GRZ wurde von 0,2 bzw. 0,25 auf 0,4 erhöht. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde gestrichen.

Außerdem wurde die mögliche Versiegelung durch Nebenanlagen reduziert. Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche für Garagen, Stellplätze mit Ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche wird auf maximal 25 % beschränkt.

Bislang war im Plangebiet die BauNVO von 1968 anzuwenden. Diese erlaubt einen Versiegelungsgrad der Grundstücke durch Nebenanlagen von bis zu 100 %. Die zulässige Versiegelung wird somit zu Gunsten der Wohnflächen erhöht, insgesamt jedoch verringert.

 

Aufgrund der politischen Beratungen im Rahmen des Änderungsbeschlusses wurde eine Festsetzung aufgenommen, nach der die nicht überbaubaren Grundstücksflächen Grünflächen sein müssen.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 17.12.21 bis einschließlich 17.01.22 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Avacon Netz GmbH

-       Bundeseisenbahnvermögen Dienststelle Nord

-       Biosphärenreservatsverwaltung

-       Landesamt für Bergbau. Energie und Geologie

-       Deutsche Bahn AG

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat seine Stellungnahme weit nach der Frist ergänzt. Die Anregung wurde dennoch bewertet und gem. Abwägungsvorschlag nach § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage II) abgewogen.

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Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Geesterding“ – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Geesterding“ – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.