Betreff
Antrag zum gemeinschaftlichen Erwerb einer Straßenfläche im Ortsteil Seedorf
Vorlage
30/0023/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag mehrerer angrenzender Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vor, eine Teilfläche (die letzten 20 Meter einer Sackgasse, ca. 100 qm) zu erwerben.

Der Antrag sowie ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches sind der Vorlage als Anlage I und Anlage II beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden, es handelt sich um die letzten ca. 20 m einer Sackgasse. Gegenwärtig handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche, über diesen Bereich werden jedoch ausschließlich die Grundstücke der Antragstellerinnen und des Antragstellers erschlossen. Im Falle eines Verkaufes würden der Stadt für diesen Bereich zukünftig keine Unterhaltungsaufwendungen mehr entstehen. Eine Entwidmung der Fläche ist nicht notwendig, da es sich hierbei gem. § 8 (Abs 6 Niedersächsisches Straßengesetz um eine unerhebliche Anpassung an die verkehrlichen Gegebenheiten handelt.  Der Buchwert der Fläche beträgt 1,00 Euro/m², der zur Kaufpreisfindung herangezogene Verkehrswert ergibt sich aus den in den vergangenen Jahren getätigten vergleichbaren Kaufverträgen über Straßen/ Wegeflächen

 


Beschlussvorschlag:

Die beantragte und in der Anlage farblich dargestellte Wegeteilfläche in einer Größe von ca. 100 qm wird zu Preis von 3,00 Euro/m² an die Antragsteller verkauft. Sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen