Sachverhalt:
Rh Löter hat
folgenden Antrag gestellt:
Frank Löter, Bündnis `90/ Die Grünen im Rat der
Gemeinde Karwitz
Antrag:
Als Ratsherr der Partei Bündnis 90/ Die Grünen im
Rat der Gemeinde Karwitz beantrage ich für unser neues Baugebiet
"Lokau" Ot. Nausen bei der Erstellung des B-Planes nur eine Bebauung
mit Gebäuden der Energieeffizienzklassen 40 und 40 plus zuzulassen.
Diese Energieeffizienzklassen sind bei Neubauten
heute sehr leicht umsetzbar, gelten als besonders Klimafreundlich und sind
durch die Nutzung erneuerbarer Energien äußerst ressourcenschonend. Die
Mehrkosten für diese Vorgaben sind mit 25-50 Euro je Qm angegeben, aber durch
die Energiesparende Bauweise kommen die Bauherren sogar im Ergebnis günstiger
weg als bei herkömlicher Bauweise.
Außerdem fördert die KFW-Bank den Bau von
Energieeffizienzhäusern mit besonders zinsgünstigen Krediten und bis zu 30%
Tilgungsnachlass.
Im Hinblick auf die Weltweite Klimakrise sollten
wir als Gemeinde hier eine weiterhin klare Linie fahren.
Frank Löter
Eine Festsetzung
von baulichen Standards wie z.B. Energieeffizienzklassen können im
Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Solche Festsetzungen sind im
Festsetzungskatalog des § 9 BauGB nicht enthalten. Ein
„Festsetzungserfindungsrecht“ besteht nicht.
Die Bauherren
könnten lediglich über städtebauliche Verträge bzw. im Rahmen des
Grundstückskaufvertrages zu dieser Bauweise verpflichtet werden.
Ohnehin werden die
meisten Neubauten auch ohne Verpflichtung durch die Gemeinde mindestens mit
einer Energieeffizienzklasse von 40 oder 40Plus gebaut, da gesetzlich
inzwischen hohe Anforderungen gestellt werden.
Nach dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bspw. vorgeschrieben:
-
Dämmfähigkeit
und Primärenergiebedarf 75% eines Referenzgebäudes
-
Anteilige
Deckung des Energiebedarfes durch erneuerbare Energien: Solarthermie,
Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme
Wohngebäude müssen
außerdem so gebaut werden, dass – sofern nicht gleich eine PV-Anlage errichtet
wird – diese später nachgerüstet werden kann.
Eine Verpflichtung
zur Bebauung ausschließlich mit mind.
Energieeffizienzklassen 40 und 40 Plus wird daher für nicht erforderlich
gehalten.
Beschlussvorschlag:
Eine Verpflichtung
zur Bebauung ausschließlich mit Energieeffizienzklasse 40 oder 40Plus wird
nicht in den Bebauungsplan „Lokau“ aufgenommen.