Betreff
Energieeffizientes Bauen im Baugebiet "Lokau"; Antrag Rh Löter
Vorlage
30/0009/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh Löter hat folgenden Antrag gestellt:

 

Frank Löter, Bündnis `90/ Die Grünen im Rat der Gemeinde Karwitz

Antrag:

Als Ratsherr der Partei Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Gemeinde Karwitz beantrage ich für unser neues Baugebiet "Lokau" Ot. Nausen bei der Erstellung des B-Planes nur eine Bebauung mit Gebäuden der Energieeffizienzklassen 40 und 40 plus zuzulassen.

Diese Energieeffizienzklassen sind bei Neubauten heute sehr leicht umsetzbar, gelten als besonders Klimafreundlich und sind durch die Nutzung erneuerbarer Energien äußerst ressourcenschonend. Die Mehrkosten für diese Vorgaben sind mit 25-50 Euro je Qm angegeben, aber durch die Energiesparende Bauweise kommen die Bauherren sogar im Ergebnis günstiger weg als bei herkömlicher Bauweise.

Außerdem fördert die KFW-Bank den Bau von Energieeffizienzhäusern mit besonders zinsgünstigen Krediten und bis zu 30% Tilgungsnachlass.

Im Hinblick auf die Weltweite Klimakrise sollten wir als Gemeinde hier eine weiterhin klare Linie fahren.

Frank Löter

Eine Festsetzung von baulichen Standards wie z.B. Energieeffizienzklassen können im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Solche Festsetzungen sind im Festsetzungskatalog des § 9 BauGB nicht enthalten. Ein „Festsetzungserfindungsrecht“ besteht nicht.

Die Bauherren könnten lediglich über städtebauliche Verträge bzw. im Rahmen des Grundstückskaufvertrages zu dieser Bauweise verpflichtet werden.

 

Ohnehin werden die meisten Neubauten auch ohne Verpflichtung durch die Gemeinde mindestens mit einer Energieeffizienzklasse von 40 oder 40Plus gebaut, da gesetzlich inzwischen hohe Anforderungen gestellt werden.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bspw. vorgeschrieben:

-        Dämmfähigkeit und Primärenergiebedarf 75% eines Referenzgebäudes

-        Anteilige Deckung des Energiebedarfes durch erneuerbare Energien: Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme

Wohngebäude müssen außerdem so gebaut werden, dass – sofern nicht gleich eine PV-Anlage errichtet wird – diese später nachgerüstet werden kann.

 

Eine Verpflichtung zur Bebauung ausschließlich mit mind.  Energieeffizienzklassen 40 und 40 Plus wird daher für nicht erforderlich gehalten.

 


Beschlussvorschlag:

Eine Verpflichtung zur Bebauung ausschließlich mit Energieeffizienzklasse 40 oder 40Plus wird nicht in den Bebauungsplan „Lokau“ aufgenommen.