Sachverhalt:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat nach der Grenzöffnung die Zuwegung zum ehemaligen
Fähranleger ausgebaut und als Kreisstraße 20 (K20) gewidmet. Mit Einstellung
der Fährverbindung hat der Straßenabschnitt seine überregionale Bedeutung
verloren und wird seither nur noch als Zuwegung in der Ortslage, sowie als
Erschließung der Außendeichsflächen genutzt.
Im Zuge des
Genehmigungsverfahrens zur Erneuerung des auf dem Elbedeich verlaufenden
Radweges, waren Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der durch die Baumaßnahme
entstehenden Belastungen für Natur- und Landschaft einzubringen. In diesem
Zusammenhang ist der Rückbau des Außendeichsabschnitts der K20 in das Verfahren
eingebracht worden und als Kompensation genehmigt. Die anliegenden Grundstücke
können auch weiterhin erreicht werden, Die Trasse bleibt als Grundstück
erhalten. Nach Durchführung der Kompensationsmaßnahme hat die K20 endgültig
seine überörtliche Bedeutung verloren, eine Reaktivierung der Fährverbindung
ist ebenfalls nicht mehr zu erwarten.
Daher bittet der
Landkreis nunmehr um eine einvernehmliche Lösung zur Übertragung der
Straßenbaulast und folgend der Übergabe des Eigentums für den in der Ortslage
liegenden Teilabschnitt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287.
Der Teilabschnitt
ist in einem guten Unterhaltungszustand, Schäden, die großflächige Reparaturen
erwarten lassen, werden in absehbarer Zeit nicht eintreten. Ggfls. kann bei
später auftretenden ersten Schadbildern, durch eine Oberflächenbehandlung, wie
sie andernorts auch in der Gemeinde Langendorf schon erfolgt ist, die
Restnutzungsdauern noch weiter hinausgeschoben werden.
Die Verwaltung
schlägt vor einer Umstufung zuzustimmen, da die Funktion der Straße schon seit
mehreren Jahrzehnten nunmehr allein auf die Erschließung der anliegenden
Grundstücke reduziert ist. Der Erhaltungszustand der Straße ist gut, eine
Komplettsanierung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Landkreis
könnte eine Abstufung auch von Amtswegen veranlassen, da die Bedeutung für das
Straßennetz eine solche einseitige Abstufung zulässt.
Da der Landkreis um eine einvernehmliche Umstufung bittet, sollte auch nach
einer einvernehmlichen Regelung gesucht werden.
Beschlussvorschlag:
Einer Umstufung eines Teilabschnittes der Kreisstraße 20 in der Ortslage Kaltenhof, von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287, zur Gemeindestraße, wird zugestimmt. Die Umstufung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.