Betreff
Umstufung der Kreisstraße 20 in der Ortslage Kaltenhof
Vorlage
30/0008/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat nach der Grenzöffnung die Zuwegung zum ehemaligen Fähranleger ausgebaut und als Kreisstraße 20 (K20) gewidmet. Mit Einstellung der Fährverbindung hat der Straßenabschnitt seine überregionale Bedeutung verloren und wird seither nur noch als Zuwegung in der Ortslage, sowie als Erschließung der Außendeichsflächen genutzt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Erneuerung des auf dem Elbedeich verlaufenden Radweges, waren Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der durch die Baumaßnahme entstehenden Belastungen für Natur- und Landschaft einzubringen. In diesem Zusammenhang ist der Rückbau des Außendeichsabschnitts der K20 in das Verfahren eingebracht worden und als Kompensation genehmigt. Die anliegenden Grundstücke können auch weiterhin erreicht werden, Die Trasse bleibt als Grundstück erhalten. Nach Durchführung der Kompensationsmaßnahme hat die K20 endgültig seine überörtliche Bedeutung verloren, eine Reaktivierung der Fährverbindung ist ebenfalls nicht mehr zu erwarten. 

Daher bittet der Landkreis nunmehr um eine einvernehmliche Lösung zur Übertragung der Straßenbaulast und folgend der Übergabe des Eigentums für den in der Ortslage liegenden Teilabschnitt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287.

 

Der Teilabschnitt ist in einem guten Unterhaltungszustand, Schäden, die großflächige Reparaturen erwarten lassen, werden in absehbarer Zeit nicht eintreten. Ggfls. kann bei später auftretenden ersten Schadbildern, durch eine Oberflächenbehandlung, wie sie andernorts auch in der Gemeinde Langendorf schon erfolgt ist, die Restnutzungsdauern noch weiter hinausgeschoben werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor einer Umstufung zuzustimmen, da die Funktion der Straße schon seit mehreren Jahrzehnten nunmehr allein auf die Erschließung der anliegenden Grundstücke reduziert ist. Der Erhaltungszustand der Straße ist gut, eine Komplettsanierung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Landkreis könnte eine Abstufung auch von Amtswegen veranlassen, da die Bedeutung für das Straßennetz eine solche einseitige Abstufung zulässt.
Da der Landkreis um eine einvernehmliche Umstufung bittet, sollte auch nach einer einvernehmlichen Regelung gesucht werden.  

 


Beschlussvorschlag:

Einer Umstufung eines Teilabschnittes der Kreisstraße 20 in der Ortslage Kaltenhof, von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287, zur Gemeindestraße, wird zugestimmt. Die Umstufung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.