Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des
Rates der Gemeinde Gusborn (Gus/X/25) vom 08.09.2021 wurden Fördermittel für
die Errichtung von insgesamt zwei E-Ladesäulen mit jeweils zwei
Normal-Ladepunkten an den Standorten Klein Gusborn und Quickborn beantragt. Der
Zuwendungsbescheid über insgesamt bis zu 20.000 € liegt bereits vor. Im OT.
Quickborn wurde sich als Standort auf die gemeindliche Parkfläche, Hauptstraße
(vor. A. Schönemann), verständigt.
Für den OT. Klein Gusborn wurde der Zuwendungsantrag auf Grundlage geschätzter
Kosten für den Standort „Feuerwehr“ oder „Sportplatz“ angenommen. Um die
Maßnahme realisieren zu können, ist nun der konkrete Standort im OT. Klein
Gusborn festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Standort im OT.
Klein Gusborn wird als Ergebnis der Beratung festgelegt.
Die Gemeinde Gusborn errichtet unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des
Bundesförderprograms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ insgesamt zwei E-Ladesäulen in
den OT. Klein Gusborn und Quickborn.