Sachverhalt:
Der
Sportschützenverein Quickborn e.V. hat einen Antrag auf Förderung zur
Umstellung des Luftgewehrstandes auf eine elektronischen Scheibenanlage. Der
Zuschussantrag ist der Vorlage beigefügt.
Die
voraussichtlichen Kosten betragen 15.000,00 €. Um eine Förderung möglich zu
machen, wurden bereits 3.000,00 € (analog der Förderung an den SSV Gusborn zur
Instandsetzung und den Anbau am Sporthaus auf dem Sportplatz) in den Haushalt
eingestellt.
Sollte der Antrag
positiv beschieden werden, sind vom Verein noch entsprechende
Kostenvoranschläge bzw. ein Finanzierungsplan vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Dem
Sportschützenverein Quickborn e.V. wird zur Umstellung des Luftgewehrstandes
auf eine elektronische Scheibenanlage ein Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € gezahlt.