Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 11.03.21 beschlossen, das Grundstück 41/29, Flur 16,
Gemarkung Dannenberg zu verkaufen und dafür den Bebauungsplan Schützenmarsch
Teilneufassung 2000 m.ö.B. zu ändern.
Durch die Änderung
soll die derzeitige Spielplatzfläche in das bestehende Allgemeine Wohngebiet
einbezogen werden, um mit einem Wohnhaus bebaut werden zu können.
Die Spielgeräte
werden an anderer Stelle wieder aufgebaut.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.07. bis
einschließlich 10.08.21 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Telekom Deutschland GmbH
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises wurde die Planzeichnung dahingehend geändert,
dass eine hintere Baugrenze eingefügt worden ist.
Die Planunterlagen
sind erneut nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt worden und zwar in
der Zeit vom 28.10. bis einschließlich 29.11.21
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Wasserverband
Dannenberg Hitzacker vorgebracht, die gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 (Anlage II) abgewogen worden sind.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Schützenmarsch - Teilneufassung
2000 m.ö.B.– 2. Änderung als Satzung
beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Schützenmarsch -
Teilneufassung 2000 m.ö.B.– 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.